Flächen Entwicklung
Flächenentwicklungsplan (FEP)
Basierend auf einer strategischen Umweltplanung hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) am 28. Juni 2019 erstmalig einen Flächenentwicklungsplan (FEP) veröffentlicht. In erster Linie regelt dieser, welche Flächen (v.a. in der deutschen AWZ) zur Umsetzung der im WindSeeG festgelegten Ausbauziele für Offshore-Windenergie genutzt werden sollen. Das BSH ist also zuständig für die Entwicklung und Voruntersuchung von Flächen zur Errichtung und zum Betrieb von Offshore-Windparks. Eine Anpassung der Ausbauziele geht entsprechend auch immer mit einer Fortschreibung des FEP einher. Gemäß WindSeeG (2017) bildet der FEP außerdem – gemeinsam mit dem Netzentwicklungsplan (NEP) – die planerische Grundlage der Anbindung von Offshore-Windparks an das landseitige Stromübertragungsnetz.