Änderung des WindSeeG allein reicht nicht

27. November 2020

„Die Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes ist ein wichtiger Meilenstein für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie in Deutschland. Das allein reicht aber nicht. Um 40 GW bis 2040 zu erreichen und den darüber hinausgehenden Ausbau zu ermöglichen, müssen in der Raum- und Flächenplanung ausreichend Flächen für neue Offshore-Windparks definiert und vorgehalten werden. Außerdem muss die nächste Legislatur dringend genutzt werden, um grundlegende Fragen des Strommarktdesigns und der Refinanzierung von Offshore-Windprojekten zu klären.“
(Stefan Thimm, Geschäftsführer des Bundesverbands der Windparkbetreiber Offshore e.V.)

Der Bundesrat hat der Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes im Rahmen der heutigen Plenarsitzung zugestimmt.

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