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Raum Planung

Raum- und Flächenplanung

Mit Hilfe von Analysen der Windverhältnisse, des Untergrundes, der Ozeanographie und des Schiffsverkehrs beurteilt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die Eignung eines Meeresgebietes für die Errichtung von Windenergieanlagen (§9 WindSeeG). Geeignete Gebiete und Flächen werden in Raumordnungsplan (ROP) und Flächenentwicklungsplan (FEP) ausgewiesen. Auf dieser Grundlage erfolgt anschließend die Ausschreibung von Flächen, die zur Erzeugung von Offshore-Windenergie genutzt werden sollen.
Mit Hilfe von Analysen der Windverhältnisse, des Untergrundes, der Ozeanographie und des Schiffsverkehrs beurteilt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die Eignung eines Meeresgebietes für die Errichtung von Windenergieanlagen (§9 WindSeeG). Geeignete Gebiete und Flächen werden in Raumordnungsplan (ROP) und Flächenentwicklungsplan (FEP) ausgewiesen. Auf dieser Grundlage erfolgt anschließend die Ausschreibung von Flächen, die zur Erzeugung von Offshore-Windenergie genutzt werden sollen.