Starkes Zeichen für die Offshore-Windenergie
VG Köln spricht in seiner Entscheidung zum Windpark Butendiek von starkem öffentlichen Interesse beim Ausbau der Windenergie auf See
Der Windpark Butendiek vor Sylt darf weiter Strom liefern. „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln stärkt der Offshore-Industrie den Rücken, sodass der Ausbau weiter mit aller Kraft vorangehen kann,“ erklärt BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm. Der Windpark Butendiek trägt mit seiner Kapazität von 288 MW durch 80 Windenergieanlagen mit zur Energieversorgungssicherheit in Deutschland entscheidend bei. „Doch die Energiewende kann nur Hand in Hand mit dem Natur- und Artenschutz erfolgreich sein. Der BWO gibt daher immer wieder neue wissenschaftliche Studien zu Natur- und Artenschutzthemen in Auftrag, um hier zusätzliche fundierte wissenschaftliche Datengrundlagen für die Diskussion zu schaffen“, stellt Thimm heraus.
Hintergrund: Der Naturschutzbund (Nabu) scheiterte vor dem Verwaltungsgericht Köln mit einem Eilantrag, den Betrieb des Offshore-Windparks zu stoppen. Das Bundesamt für Naturschutz sieht zwar nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen eine erhebliche Beeinträchtigung für das Vogelschutzgebiet Östliche Deutsche Bucht, räumte dem öffentlichen Interesse an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien aber Vorrang ein. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte nun diese Entscheidung am vergangenen Donnerstag, den 19. Januar 2023. Das seit dem 1. Januar 2023 geltende Windenergie-auf-See-Gesetz zeige, „dass die Errichtung von Windenergieanlagen auf See im überragenden öffentlichen Interesse liegt.“ (PM VG Köln, 19.01.23)