FEP 2024 – Vorentwurf lässt wichtige Fragen offen 

2. Oktober 2023

„Der Vorentwurf des Flächenentwicklungsplans 2024 bringt uns den langfristigen Ausbauzielen für die Offshore-Windenergie in Deutschland einen entscheidenden Schritt näher“, erklärt BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm. Denn erstmalig sind nun ausreichend Flächen berücksichtigt, um die 50 Gigawatt (GW) bis 2035 und die mindestens 70 GW bis 2045 tatsächlich umzusetzen.  

Dennoch sieht der BWO an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf: „Eine veränderte Reihenfolge bei der Ausschreibung neuer Flächen könnte zu einem höheren Gesamtstromertrag führen und somit helfen, die Ziele zügig umzusetzen“, fährt Thimm fort. Je geringer nämlich die Abschattungseffekte ausfallen, desto mehr Strom können die Projekte letztlich produzieren. „Auch die Ausschreibung weiterer Flächen für die Wasserstofferzeugung sowie die Entwicklung von Energieinseln sollten im Entwurf berücksichtigt werden. Viele Unternehmen stehen schon mit guten Konzepten und Ideen in den Startlöchern, warten aber nach wie vor auf den rechtlichen Startschuss, um ihre Projekte auch umsetzen zu können. Hier sollten wir die Hemmnisse möglichst zeitnah aus der Welt schaffen“, so Thimm. 

Doch der Entwurf lässt weitere wichtige Punkte unklar. Hierzu zählen unter anderem die Fragen nach der künftigen Offshore-Rettungsinfrastruktur, ab welcher Fläche das neue Standardanbindungskonzept von 132 kV für die parkinterne Verkabelung zur Anwendung kommen soll und – ganz grundsätzlich – in welchem Verhältnis die Festlegungen des FEP 2024 zu jenen des FEP 2023 stehen. 

Der BWO hat am heutigen Vormittag eine ausführliche Stellungnahme an das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie (BSH) abgegeben. Das vollständige Dokument können Sie hier herunterladen: