Stellungnahme zur Flächenvoruntersuchung des BSH

Die AGOW kommentiert mit anderen Verbänden den Entwurf des BSH
7. Juli 2017

Im Rahmen der Ausschreibungen für Offshore-Windenergie findet für Offshore-Windparks mit Inbetriebnahme ab dem Jahr 2026 das sogenannte Zentrale Modell Anwendung. Das heißt, im Jahr 2021 konkurrieren die Bieter erstmals darum, auf vom Staat bereitgestellten Flächen Windparks zu errichten. Damit die Bieter ein belastbares Gebot kalkulieren können, sind Informationen über verschiedene Aspekte des Standortes wichtig: z.B. geologische Beschaffenheit des Untergrunds, Situation der Fische und Vögel sowie Informationen über Wind- und Wellenverhältnisse. Die entsprechenden Untersuchungen der Flächen führt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) im Auftrag der ausschreibenden Stelle, der Bundesnetzagentur (BNetzA) durch. Derzeit erörtert das BSH mit der Branche der Offshore-Windenergie den konkreten Umfang der Untersuchungen und die Art der Daten, die den Bietern zur Verfügung gestellt werden. In diesen Konsultationsprozess hat sich die AGOW mit einer gemeinsamen Stellungnahme mit der Stiftung Offshore-Windenergie und dem Offshore Forum Windenergie sowie einem Schreiben im Nachgang zur Anhörung des BSH am 28. Juni in Hamburg eingebracht.

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