Neue Studienergebnisse zu Mindestabständen bei Seekabeln
Einzuhaltende Mindestabstände können in bestimmten Fällen reduziert werden
Der BWO (damals AGOW) hat Die DNV GL stellvertretend für eine Gruppe von Kooperationspartnern mit der Überarbeitung der „Studie zu Mindestabständen bei Seekabeln“ aus dem Jahre 2012 brauftragt. Im Laufe der letzten fünf Jahre wurden in Deutschland und Europa neue Erkenntnisse und Erfahrungen bezüglich der Seekabelverlegung und -installation sowie deren Reparatur gesammelt. Im Rahmen der Überarbeitung wurden aktuellen Daten berücksichtigt und die Anforderungen hinsichtlich der Mindestabstände der Seekabel untereinander und zu Strukturen Dritter dementsprechend aktualisiert. Die Überarbeitung der Studie hat ergeben, dass die Mindestabstände in einigen Fällen gegenüber den Vorgaben durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) reduziert werden könnten.
Aktuell werden die einzuhaltenden Mindestabstände durch das BSH in den im Dezember 2017 veröffentlichten Bundesfachplänen Offshore für Nordsee (BFO-N) und Ostsee (BFO-O) vorgegeben. Die publizierten Kabelabstände haben in Deutschland Richtliniencharakter von denen im begründeten Einzelfall abgewichen werden kann. Ab 2019 soll der ebenfalls durch das BSH veröffentlichte Flächenentwicklungsplan den BFO-N/-O ersetzen. Der BWO wird sich dafür einsetzen, dass die Erkenntnisse der Studie in die Erarbeitung des Flächenentwicklungsplanes einfließen.
Kooperationspartner der Studie waren die Entwickler und Betreiber von Offshore-Windparks EnBW, Equinor (Statoil), Iberdrola / ScottishPower, innogy, Ørsted, PNE und Vattenfall.
Eine weitergehende Verwendung als die Einsichtnahme in die Studie sowie eine Nutzung der Arbeitsergebnisse durch Dritte steht unter Zustimmungsvorbehalt. Bitte sprechen Sie uns in dem Fall hierzu an.
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