Thimm: Kosten- und ressourcenschonender Ansatz für die Bebauung neuer Offshore-Windflächen

BWO-Geschäftsführer kommentiert BSH-Anhörung zum Flächenentwicklungsplan 2024
3. November 2023

„Aus Sicht des BWO sollte beim Ausbau der Offshore-Windenergie nicht nur die zu installierende Leistung in Gigawatt berücksichtigt werden, sondern in der Gesamtbetrachtung auch die damit zu erzielende Menge an klimafreundlichem Strom. Insbesondere vor dem Hintergrund der bevorstehenden Lieferengpässe und Rohstoffknappheit, ist ein kosten- und ressourcenschonender Ansatz für die Bebauung neuer Offshore-Windflächen wichtig. Ziel der Flächenplanung sollte deshalb sein, durch wenige Abschattungseffekte in der Gesamtbilanz höchstmögliche Stromerträge zu erzielen und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass jede Windturbine optimal eingesetzt ist. Der BWO spricht sich daher auch weiterhin dafür aus, eine Bebauung mit möglichst hohen Volllaststunden anzustreben. Im konkreten Fall der Flächen N-9.4 und N-9.5 spricht das nicht nur dafür, die Reihenfolge der Ausschreibung zu überdenken, sondern auch für eine Bebauung dieser zwei Flächen mit je einem Gigawatt Leistung. Grundsätzlich hätte die Betrachtung der möglichen Erträge für die von der Branche favorisierte Mittelbebauung der Schifffahrtsstraße 10 gesprochen. Heute wurde jedoch deutlich, dass diese Lösung aufgrund internationaler Absprachen nicht mehr in Erwägung gezogen wird. Vielmehr wird auch auf niederländischer Seite mit enger Bebauung geplant, welche die Abschattung in den Gebieten 9, 10, 6, 11 und 12 weiter verschärft. 

 

Ein weiteres wichtiges Thema, das wir nach wie vor zu wenig adressiert sehen, ist die Rettungsinfrastruktur. Die Belange des Arbeitsschutzes und der Rettung sollten unbedingt schon bei der Flächenplanung berücksichtigt werden. Denn mit N-14.1 wird erstmals eine Fläche außerhalb des 60 Minuten-Einsatzradius der küstenbasierten HEMS-Rettungshubschrauber festgelegt. Bereits im September hat der BWO hierzu die „Vision Offshore-Rettung 2030+“ vorgestellt. Bund, Länder und Offshore-Windparkbetreiber müssen nun schnellstmöglich Zuständigkeiten definieren, um die Rettung auf hoher See auch künftig zu gewährleisten.“

(Stefan Thimm, BWO-Geschäftsführer)

Hintergrund:

Am gestrigen Donnerstag fand die Anhörung des BSH zur Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans statt. Der BWO hatte hierzu bereits im Vorfeld eine Stellungnahme abgegeben. Das Dokument steht auf der BWO-Homepage zum Download bereit.