In der aktuellen Ausgestaltung setzt das WindSeeG weder die richtigen Anreize für Investitionen in Offshore-Windprojekte noch zur Dekarbonisierung der Industrie. Wir raten deshalb dringend an, den Fokus von der sogenannten „Gebotskomponente“ zu nehmen und die Systemdienlichkeit des offshore produzierten Stroms von vornherein stärker zu berücksichtigen. Letzteres fordert auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme.
Mai 2022
Mit der laufenden WindSeeG-Novelle bietet sich jetzt die Möglichkeit, die Systemintegration des offshore produzierten Stroms frühzeitig mitzudenken. Diese Gelegenheit sollte die Bundesregierung nicht verstreichen lassen. Wir schlagen deshalb vor, die Systemintegration des Stroms aus Offshore-Windparks künftig über ein weiteres Ausschreibungskriterium anzureizen.
In Summe fallen bei einer Gebotskomponente in der Höhe der ungedeckelten englischen Referenzwerte bis zum Jahr 2045 zusätzliche Kosten von mehr als 14,5 Milliarden Euro für die Gebotskomponente in Deutschland an.
Mit dem parlamentarischen Verfahren ist die heiße Phase eingeleitet. Die Abgeordneten entscheiden jetzt auch darüber, wie attraktiv der Standort Deutschland im internationalen Vergleich abschneidet. Wir sind überzeugt, dass sich in den kommenden Wochen noch einiges bewegen wird – bewegen muss, um die geplante Ausbaubeschleunigung offshore auf den Weg zu bringen.
„Hochgerechnet wären das mehr als 14 Milliarden Euro Mehrkosten für die Industrie allein bis 2045. Das ist dummes Geld, das eigentlich dringend für die Systemintegration des offshore produzierten Stroms gebraucht wird“, erklärt Thimm.