Systemintegration mitdenken – Versorgungssicherheit gewährleisten

16. Mai 2022

„Unser gesamtes Stromsystem wird sich in den nächsten Jahren drastisch verändern. Viele Reserven, auf die wir heute zurückgreifen können, wird es dann nicht mehr geben. Und das ist gut so. Denn jedes abgeschaltete konventionelle Kraftwerk, bringt uns unserem gemeinsamen Ziel der CO2-Neutralität einen Schritt näher.

Mit der laufenden WindSeeG-Novelle bietet sich jetzt die Möglichkeit, die Systemintegration des offshore produzierten Stroms frühzeitig mitzudenken. Diese Gelegenheit sollte die Bundesregierung nicht verstreichen lassen. Wir schlagen deshalb vor, die Systemintegration des Stroms aus Offshore-Windparks künftig über ein weiteres Ausschreibungskriterium anzureizen. Wenn bereits in der Ausschreibung zusätzliche Netz- und systemdienliche Anlagen berücksichtigt werden – wie beispielsweise Batteriespeicher, Elektrolyseure oder auch flexible Lasten – dann können der Anteil des genutzten Stroms aus Erneuerbaren Energien erhöht, die Netzengpasskosten reduziert und auch die Abhängigkeit von Importen fossiler Energieträger verringert werden.

Bliebe es bei der ungedeckelten Gebotskomponente, dann entstünden nicht nur immense Mehrkosten für die Industrie. Mittelfristig würde das hierfür eingesetzte Geld bei der Systemintegration fehlen.“

(Stefan Thimm, BWO-Geschäftsführer)

Hintergrund:

Bei der heutigen Sachverständigen-Anhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie des deutschen Bundestages zum Windenergie-auf-Gesetz macht BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm auf die Probleme des derzeitigen Gesetzentwurfes aufmerksam. Die wichtigsten BWO-Handlungsempfehlungen zur WindSeeG-Novelle finden Sie hier. Eine Energiewirtschaftliche Analyse der finanziellen Gebotskomponente steht hier zum Download bereit.