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November 2020

Änderung des WindSeeG allein reicht nicht

„Die Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes ist ein wichtiger Meilenstein für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie in Deutschland. Das allein reicht aber nicht", so Stefan Thimm, BWO-Geschäftsführer.
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EU-Kommission sieht Offshore-Windenergie im Zentrum der europäischen Stromversorgung

Die Europäische Kommission veröffentlicht heute ihre Offshore Renewable Energy Strategy. Darin ist ein Ausbau der Offshore-Windenergie auf 300 GW (ohne UK) bis 2050 vorgesehen.
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BWO-Online-Diskussion: Offshore-Vernetzung: Ja! – Aber wie?

Im Programm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wurde die Offshore-Windenergie als tragende Säule der Green Recovery und der Energiewende benannt. Wie geht es nun weiter?
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BNetzA erkennt Herausforderungen des Offshore-Einsatzes an

„Wir begrüßen die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Frist zur Umrüstung auf bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung für Windenergieanlagen auf See bis zum 31.12.2023 zu verlängern", sagt BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm.
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BWO gibt Stellungnahmen zu Entwürfen des Raumordnungs- und Flächenentwicklungsplans ab

„Weitere Vorranggebiete für Windenergie auf See sind nötig, damit die geplanten 40 GW bis 2040 realisiert werden können“, erklärt Stefan Thimm, Geschäftsführer des Bundesverbands der Windparkbetreiber Offshore e.V. (BWO).
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Ein Schritt in die richtige Richtung! – Für Klimaschutz und Wertschöpfung am Industriestandort Deutschland

Die Änderung des WindSeeG, die heute im Bundestag beschlossen werden soll, ist richtungsweisend für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie in Deutschland.
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Einigung beim Wind-auf-See-Gesetz

“Die heutige Einigung beim WindSeeG ist ein großer Schritt in die richtige Richtung", sagt Stefan Thimm, Geschäftsführer des BWO. Beim Finanzierungsmodell bestehe jedoch noch Diskussionsbedarf.
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