Ein Schritt in die richtige Richtung! – Für Klimaschutz und Wertschöpfung am Industriestandort Deutschland
Änderung WindSeeG: Erhöhung der Ausbauziele für Offshore-Windenergie
Die Änderung des WindSeeG, die heute im Bundestag beschlossen werden soll, ist richtungsweisend für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie in Deutschland. Die neuen Ausbauziele von 20 Gigawatt (GW) bis 2030 und 40 GW bis 2040 schaffen nicht nur wichtige Planungssicherheit für die Branche, sondern machen darüber hinaus deutlich, dass OWE einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der Klimaziele und zur Wertschöpfung am Standort Deutschland leisten wird. Dies ist auch vor dem Hintergrund der Corona-Krise und der anhaltenden Ausbaudelle, die sich Stand heute bis 2025/26 hinziehen wird, ein wichtiges wirtschaftspolitisches Signal für Deutschland und Europa.
Neben der Langfristperspektive regelt das WindSeeG aber auch das Ausschreibungsdesign für künftige Offshore-Windprojekte. Bereits am Montag wurde aus Regierungskreisen bekannt, die ursprünglich angedachte zweite Gebotskomponente für die nächste Ausschreibungsrunde im Herbst 2021 würde aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Im Falle mehrerer Null-Cent-Gebote soll nun zunächst das Los über einen Zuschlag entscheiden. Anschließend soll nach einer erneuten Evaluierung der Alternativen das Vorgehen bei weiteren Offshore-Ausschreibungen festgelegt werden. In den letzten Monaten hatte sich die Offshore-Branche gemeinsam mit einer breiten Allianz aus Industrie, Finanzwirtschaft und Wissenschaft dafür eingesetzt, das im Gesetzesentwurf angedachte Modell der zweiten Gebotskomponente durch das sogenannte Differenzvertragsmodell zu ersetzen. Letzteres kommt bereits in vielen anderen europäischen Ländern zum Einsatz und würde somit zur Harmonisierung des europäischen Finanzierungsrahmens von Offshore-Wind-Projekten beitragen. Darüber hinaus zeigen mehrere unabhängige Studien, dass Differenzverträge gegenüber der zweiten Gebotskomponente sowohl die Realisierungswahrscheinlichkeit als auch die Kosteneffizienz zukünftiger Offshore-Wind-Projekte erhöhen würden. Die Branche wird sich daher auch weiterhin für die Einführung von Differenzverträgen einsetzen.
Die Änderung des WindSeeG greift außerdem viele wichtige Aspekte der Synchronisierung von Offshore-Wind- und Netzausbau sowie Fristen zur Inbetriebnahme von Offshore-Windparks auf. Das neue WindSeeG ist somit ein erster Schritt zur Hebung der vollen Potenziale der Offshore-Windenergie für mehr Klimaschutz und Wertschöpfung in Deutschland und Europa. Allerdings bleiben auch noch einige Fragen unbeantwortet. So fehlt beispielsweise weiterhin ein schlüssiges Konzept zur Ausweisung sonstiger Energiegewinnungsbereiche, in denen künftig grüner Wasserstoff aus Offshore-Wind erzeugt werden soll. Auch die von der Branche vorgeschlagene Küstenmeerregelung zur Erschließung vorhandener Offshore-Wind-Potenziale findet in der Gesetzesanpassung keine Berücksichtigung.
Statements zur Änderung des WindSeeG:
„Die Bundesregierung hat hier richtig entschieden und drohende Investitions- und Realisierungsrisiken für neue Offshore-Projekte abgewendet. Trotz einiger guter Änderungen lässt das Gesetz große Kostensenkungspotentiale ungenutzt und birgt unnötige Risiken für Investoren. Hier muss in der nächsten Legislatur nachgebessert werden.“
(Stefan Thimm, Geschäftsführer des Bundesverbands der Windparkbetreiber Offshore e.V.)
„Es ist gut, dass Deutschland die Idee der Negativgebote auf Eis gelegt hat. Der nächste Schritt wäre jetzt, sie zu begraben und stattdessen – wie andere europäische Länder – auf Differenzverträge zur Finanzierung von Offshore-Windprojekten zu setzen. Differenzverträge sind günstig für die Regierung, weil die Regierung nicht nur auszahlt, sondern auch Geld erhält. Und sie sind günstig für die Bürger, weil sie die Kosten für Offshore-Windenergie langfristig senken.“
(Giles Dickson, CEO WindEurope)
„Die Erhöhung der Ausbauziele bis 2040 gibt der gesamten Offshore-Windenergiebranche die lang ersehnte Planungs- und Investitionssicherheit. Die aktuellen Planungen zur Raumordnung sollten diesen Beitrag der Offshore-Windenergie durch die Ausweisung entsprechender Vorranggebiete berücksichtigen. Die langfristigen Ausbauperspektiven in der deutschen Nord- und Ostsee könnten bis 2050 sogar bei 57 GW liegen, wie eine Studie von Fraunhofer IWES im Auftrag der Stiftung bereits 2017 ermittelte.“
(Andreas Wagner, Geschäftsführer Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE)
„Es ist gut, dass das Verfahren nicht durch eine zweite Gebotskomponente massiv belastet wird. Es ist wichtig, Deutschland in der Summe der Bedingungen zu einem attraktiven Standort für Investitionen in Erneuerbare Energien zu machen.”
(Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems)
„Die Erhöhung der deutschen Windausbaukapazitäten auf See auf 20 Gigawatt bis 2030 und 40 Gigawatt bis 2040 ist ein wichtiger und lange überfälliger Schritt für die heimische Offshore-Windindustrie. Jetzt muss die Politik es ermöglichen, durch eine zusätzliche Ausschreibung in 2021 so schnell wie möglich neue Offshore-Windparks zu bauen. Wir werden künftig auch für die Produktion von ‚grünem‘ Wasserstoff zusätzlichen Windstrom aus der Nord- und Ostsee benötigen. Unsere innovative und leistungsstarke Lieferkette muss endlich wieder entsprechend ihrer aufgebauten Kapazitäten ausgelastet werden.“
(Heike Winkler, Geschäftsführerin WAB e.V.)
„Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein essentieller Baustein für die Transformation der Industrie. Chemieunternehmen wie Covestro sind auf große Grünstrom-Mengen zu wettbewerbsfähigen Preisen angewiesen, um ihren Weg hin zur Klimaneutralität erfolgreich fortzusetzen. Der Verzicht auf die zweite Gebotskomponente ist daher eine gute Nachricht. Wir begrüßen es auch, dass das wichtige Instrument der Differenzverträge weiter eine Option für die Zukunft ist.“
(Dr. Klaus Schäfer, Chief Technology Officer und Mitglied des Vorstands, Covestro AG)
„Um Klimaziele zu erreichen, brauchen wir einen raschen Ausbau der erneuerbaren Energien. Der Offshore-Windenergie kommt mit ihren hohen Volllaststunden dabei eine Schlüsselrolle zu. Die Festlegung der langfristigen Ausbauziele im Wind auf See-Gesetz ist deshalb ein wichtiger Schritt, der Verlässlichkeit für Klimaschutz und die Branche schafft. Einhergehen muss dies nun damit, die notwendigen Flächen in der Nordsee zu sichern und dabei die Anliegen des Meeresnaturschutz zu beachten. Dafür ist es notwendig, andere Nutzungen wie Fischerei, Rohstoffnutzung und Schifffahrt zurückzufahren und mit den Nordsee-Anrainern einen Dialog über die Nutzung von naturschutzfachlich geeigneten Flächen auch außerhalb der deutschen AWZ zu führen.“
(Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe)
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