Einigung beim Wind-auf-See-Gesetz

Stefan Thimm, BWO-Geschäftsführer, begrüßt die Einigung der Koalition von SPD, CDU und CSU bei der Novelle des Wind-auf-See-Gesetzes.
2. November 2020

“Die heutige Einigung beim WindSeeG ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Mit dem Gesetz werden wichtige Weichen für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie gestellt. Die neuen Ausbauziele (20 GW für 2030 und 40 GW für 2040) geben der Branche die notwendige Planungsperspektive und gewährleisten, dass Offshore-Windenergie eine tragende Säule der Energiewende werden kann.

Positiv ist, dass die sogenannte zweite Gebotskomponente zunächst vom Tisch ist. Diese hätte zu steigenden Investitions- und Realisierungsrisiken bei neuen Offshore-Projekten geführt und das Erreichen der Klimaschutzziele in Gefahr gebracht. Zudem würden die Stromerzeugungskosten unnötig erhöht und die Verbraucher belastet. Leider ist die Einführung von Differenzverträgen (Contracts for Difference – CfD) ebenfalls nicht vorgesehen, sodass nun beim Vorliegen mehrerer 0-Cent-Gebote das Los entscheiden muss. Wir haben jedoch Verständnis dafür, dass noch Diskussionsbedarf besteht und begrüßen, dass nun erst eine Evaluierung erfolgen soll, bevor über den zukünftigen finanziellen Rahmen der Offshore-Windenergie entschieden wird. Diese Auswertung werden wir mit unserer Expertise und dem Know-How unserer Branche gern und konstruktiv unterstützen.“

Ansprechpartner/in:

Lena Dettmer

Leiterin Kommunikation

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