BWO gibt Stellungnahmen zu Entwürfen des Raumordnungs- und Flächenentwicklungsplans ab

6. November 2020

Weitere Vorranggebiete für Windenergie auf See sind nötig, damit die geplanten 40 GW bis 2040 realisiert werden können“, erklärt Stefan Thimm, Geschäftsführer des Bundesverbands der Windparkbetreiber Offshore e.V. (BWO). Zwar sei positiv, dass im Entwurf des Raumordnungsplans ausreichend Gebiete zur Umsetzung von 20 GW Offshore-Windenergie bis 2030 ausgewiesen werden. Allerdings bleibe großes Potential ungenutzt: Insbesondere die Ostsee bietet reichlich ungenutztes Potenzial. Aktuell ist der Ausbau dort jedoch bedauerlicherweise zum Erliegen gekommen“, so Thimm.  

Im Rahmen der Konsultationsprozesse hat der BWO gestern sowohl eine Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans als auch zum Entwurf des Flächenentwicklungsplans an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) abgegeben. Kritisch sei vor allem, dass mögliche Nutzungskonflikte – beispielsweise mit militärischen Übungsgebieten oder Belangen des Naturschutzes – im Entwurf des Raumordnungsplans nicht zu Gunsten des Klimaschutzes, also kostengünstiger, sicherer und grüner Stromerzeugung, gelöst würden. Daher sollte eine stärkere Ko-Nutzung der Vorranggebiete der Verteidigung und des Naturschutzes erörtert werden. 

„Naturschutz und Klimaschutz dürfen sich nicht gegenseitig ausbremsen. Nur wenn wir die neu definierten Ausbauziele für Offshore-Windenergie auch umsetzen, können wir überhaupt Treibhausgasneutralität bis 2050 erreichen“, erklärt Stefan Thimm. Nicht ohne Grund sei die Errichtung von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Entwurf des EEG21 als Frage der öffentlichen Sicherheit definiert worden. „Die Belange der erneuerbaren Energieerzeugung sollten unbedingt ebenfalls in Form eines Grundsatzes spezielle Berücksichtigung im Raumentwicklungsplan finden“, so Thimm. 

„Auch die bislang vorgeschlagenen Flächen für sonstige Energiegewinnungsbereiche im Flächenentwicklungsplan reichen nicht ausum der in der Nationalen Wasserstoffstrategie hervorgehobenen Rolle der Offshore-Windenergie gerecht zu werden“, erklärt Thimm weiter. „Die angekündigten Kapazitäten von bis zu 5 GW aus On- und Offshore-Wind zur Erzeugung von grünem Wasserstoff erfordern viel und günstigen WindstromHierfür müssen insbesondere auf See auch entsprechend große zusätzliche Flächen ausgewiesen werden“. 

Um dem Kriterium des ausgewogenen Ausbaus von Windenergie auf See in Nord- und Ostsee gerecht zu werden und zusätzliche Flächen im Küstenmeer zu schaffen, habe die Branche bereits in der Vorkonsultation des Flächenentwicklungsplans die Einführung einer Küstenmeerregelung vorgeschlagen.  

Viele Akteure wollen das Meer nutzen. (Quelle: Stellungnahme des BWO zum Entwurf des Raumordnungsplansfür die deutscheAWZ in der Nord-und Ostseedes Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie)

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