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Netz Entwicklung

Gemeinsam mit dem Flächenentwicklungsplan (FEP) bildet der Netzentwicklungsplan (NEP) die planerische Grundlage der Anbindung von Offshore-Windparks an das landseitige Stromübertragungsnetz. Der NEP regelt also vor allem technische Details des Stromtransports vom Offshore-Windpark bis zum Endverbraucher an Land. Gemäß Energiewirtschaftsgesetz wird der NEP alle zwei Jahre von den Übertragungsnetzbetreibern fortgeschrieben. Mit Inkrafttreten des WindSeeG (2017) haben NEP und FEP den Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP) abgelöst.

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