BWO-Statement zum Monitoringbericht der BNetzA
Weniger Restriktionen und vorausschauende Netzausbauplanung
Presseberichten zufolge geht aus dem Monitoringbericht der Bundesnetzagentur (BNetzA) hervor, dass die Kosten für die Behebung von Netzengpässen (Redispatch und Einspeisemanagement) im letzten Jahr um schätzungsweise 5% gestiegen sind.
„Trotz aller Mahnungen ist der Netzausbau der Umstellung unseres Energiesystems nicht schnell genug gefolgt“, kommentiert BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm. „Wir sehen jetzt die Auswirkungen von politischen Fehlern, restriktiven Vorgaben bei der Netzplanung und Akzeptanzproblemen. Hier zeigt sich umso deutlicher, wie wichtig eine vorausschauende Netzausbauplanung ist. Netzbetreiber brauchen mehr Entscheidungsfreiheit und weniger Restriktionen. Außerdem müssen die Verfahren weiter beschleunigt werden. Nur so lassen sich zukünftige Kosten für Entschädigungszahlungen reduzieren“, so Thimm weiter.
Inzwischen versucht die Politik gegenzusteuern. So soll über die aktuelle Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) noch in diesem Monat im Bundestag beraten werden. Dem BBPlG kommt beim Netzausbau eine zentrale Rolle zu, weil sie die Genehmigungsprozesse beschleunigen soll und alle Ausbauvorhaben auflistet, die auf Grundlage des Netzausbauplans 2030 als „energiewirtschaftliche Notwendigkeit“ klassifiziert sind. Deren Umsetzung gilt damit als vordringlich. „Diese Maßnahmen wirken nur leider nicht von heute auf morgen“, sagt Thimm.
Hintergrund:
Damit unser Stromnetz stabil läuft, müssen sich Stromangebot- und nachfrage stets im Gleichgewicht befinden. Darüber hinaus ist die Transportkapazität des Stromnetzes begrenzt. Wird also mehr Strom erzeugt als verbraucht oder mehr Strom eingespeist als über die Netze transportiert werden kann, dann muss die Produktion heruntergefahren werden.
In den meisten Fällen lassen sich Netzüberlastungen durch eine kurzfristige Abregelung konventioneller Kraftwerke auflösen. Reicht das allein nicht aus, dann werden auch Erneuerbare Energien-Anlagen heruntergefahren. Damit Netzengpässe die Investitionssicherheit für Erneuerbare-Energien-anlagen nicht gefährden, müssen die Netzbetreiber für Strom aus EE-Anlagen, den sie nicht abnehmen können, Entschädigungszahlungen leisten. Die Entschädigungsansprüche werden über die Netzentgelte von den Letztverbrauchern getragen.
Die im Monitoringbericht ausgewiesenen Kosten erhöhen dabei nicht 1:1 die Stromkosten der Verbraucher. Denn ein Teil dieser Kosten wird durch die Reduktion der ebenfalls vom Netznutzer zu zahlenden EEG-Umlage kompensiert, da durch Einspeisemanagement-Maßnahmen reduzierte Anlagen keine Vergütung oder Marktprämie nach dem EEG erhalten.
Die Politik hat mit unterschiedlichen Maßnahmen, wie der Verabschiedung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) und des Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG 2.0) reagiert. Bei der Offshore-Netzumlage haben sich bereits erste positive Effekte der Maßnahmen zur Synchronisierung von Offshore-Windenergie-Zubau und Stromnetzausbau gezeigt. Diese sank diese erst kürzlich leicht von 0,416 ct/kWh (2020) auf 0,395 ct/kWh (ab 1.1.2021). (BWO berichtete)
Insgesamt lässt sich trotz allem eine enorme Kostensenkung bei den Erneuerbaren Energien beobachten. Allein die Kosten für die Erzeugung von Offshore-Windenergie sind in den letzten 10 Jahren um mehr als 60% zurückgegangen.
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