Pressemitteilung:
Rückgabe von Offshore-Windflächen: BWO legt Vorschlag zur Sicherung des Ausbaupfads vor Konferenz
Berlin, 20. Mai 2026. Der Bundesverband Windenergie Offshore e.V. (BWO) fordert einen gesetzlich geregelten Mechanismus für die freiwillige Rückgabe und schnelle Neuausschreibung von Offshore-Windflächen. Ziel ist, mögliche Nichtrealisierungsfälle frühzeitig zu klären, um jahrelange Blockaden von Flächen und Netzanbindungskapazitäten zu vermeiden. Schäden für Ausbaupfad, Lieferketten und den Industriestandort Deutschland sollen so begrenzt werden. Drohende Verzögerungen betreffen ein Projekt- und Beschaffungsvolumen von bis zu 50 Milliarden Euro.
Der BWO schlägt einen Mechanismus für eine freiwillige und beschleunigte Flächenrückgabe für bezuschlagte Projekte vor. So sollen blockierte Flächen rasch neu ausgeschrieben und vergeben werden, damit der Ausbaupfad gesichert bleibt.
„Die Bundesregierung hat es versäumt, in den Offshore-Wind-Ausschreibungsregeln eine Rückgabeoption für bezuschlagte Projekte zu schaffen. Zudem hat das bisherige Auktionsdesign Unternehmen erhebliche Risiken aufgebürdet, die sie selbst kaum beeinflussen können – insbesondere bei stark verzögerten Netzanschlüssen. Es besteht die Gefahr, dass Flächen für bis zu 16 Gigawatt installierter Leistung blockiert werden. Ein Stillstand der Projektentwicklung bedroht das Geschäft der Lieferkette. Zudem fehlt der klimafreundliche Strom für die Versorgung von Wirtschaft und Gesellschaft“, erklärt Stefan Thimm, Geschäftsführer des BWO. „Deshalb benötigen wir einen Mechanismus, der einen geordneten, verlässlichen und zügigen Umgang mit möglichen Nichtrealisierungsfällen schafft. Milliardenprojekte ohne Realisierungschance sind eine reale Gefahr für die Lieferkette. Wir erwarten von der Bundesregierung, diesen Vorschlag der Offshore-Windbranche zügig umzusetzen“, fügt Thimm hinzu.
Regelung für bis zu 16 Gigawatt
Der BWO-Vorschlag betrifft Projekte der Jahre 2023 bis 2025, die noch keine finale Investitionsentscheidung erreicht haben. Kern des Mechanismus ist, dass Unternehmen innerhalb von vier Wochen nach Inkrafttreten der Regelung eine freiwillige Rückgabe erklären können sollen. Die Flächen sollen anschließend zügig unter den neuen Auktionsregeln ab 2027 erneut vergeben werden, gegebenenfalls per Sonderausschreibung.
Der Branchenvorschlag sieht vor, dass rückgebende Unternehmen nicht erneut auf dieselben Flächen bieten dürfen und vorhandene Voruntersuchungsergebnisse und Projektdaten an die Behörden übermitteln. Ebenfalls soll pro Bieter nur ein Zuschlag je Neuausschreibungsrunde möglich sein. Die Zahlungen der Umwelt- und Fischereikomponente werden bei freiwilliger Rückgabe nicht erstattet. Sicherheitsleistungen sollen dagegen vollständig zurückgezahlt werden, damit Unternehmen frühzeitig zur Schadensbegrenzung beitragen.
Bis zu 50 Milliarden Euro Investitionen betroffen
In den Offshore-Wind-Ausschreibungen der Jahre 2023 bis 2025 wurden 14 Offshore-Wind-Flächen mit einer Gesamtkapazität von 17,8 GW vergeben. Rund 16 GW davon fallen unter die vorgeschlagene Übergangsregelung. Bei einer Investitionssumme von rund drei Milliarden Euro pro Gigawatt ergibt sich ein Projekt- und Beschaffungsvolumen auf Windparkseite von rund 50 Milliarden Euro. Hinzu kommen Kosten auf Netzseite. In den Ausschreibungen wurden Zuschläge in einer Größenordnung von mindestens 16,6 Milliarden Euro erzielt. Für zentral-voruntersuchte Flächen gibt die Bundesnetzagentur keine finale Gebotshöhe an.
Die Übergangsregelung im Detail:
Klare Frist für freiwillige Rückgabeentscheidungen
Die freiwillige Rückgabe soll innerhalb eines klar definierten Zeitfensters bis spätestens vier Wochen nach Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage möglich sein.
Diese enge Fristsetzung dient dazu, frühzeitig Klarheit über die tatsächliche Realisierungsperspektive der betroffenen Projekte zu schaffen. Für den Ausbaupfad, die Netzplanung und die industrielle Wertschöpfungskette ist eine schnelle und verlässliche Entscheidung von zentraler Bedeutung. Je früher Klarheit besteht, desto geringer sind die Risiken langfristiger Verzögerungen und industrieller Unsicherheit.
Schnelle Neuausschreibung der zurückgegebenen Flächen
Zurückgegebene Flächen sollen möglichst zeitnah in das neue Auktionsdesign 2027 überführt werden, gegebenenfalls auch über Sonderausschreibungen außerhalb regulärer Auktionstermine.
Ziel ist es, die Zeitspanne zwischen Rückgabe und erneuter Vergabe möglichst kurz zu halten, damit Flächen und Netzanbindungskapazitäten schnell wieder in einen realistischen Realisierungspfad überführt werden können. Dies dient sowohl der Sicherung der Ausbauziele als auch der Stabilisierung der Projektpipeline für die Lieferkette.
Anpassung von Realisierungs- und Netzanschlussfristen
Realisierungsfristen sollen in enger Abstimmung zwischen Bundesnetzagentur, BSH, Übertragungsnetzbetreibern und Bundesregierung angepasst werden, damit neue Projektentwickler keine strukturellen Nachteile aus bestehenden Netzanschlusszeitplänen erleiden.
Hintergrund ist, dass sich Netzanschlussplanung und Projektentwicklung über viele Jahre verzahnen. Eine Neuausschreibung kann nur erfolgreich sein, wenn neue Projektentwickler realistische und investierbare Zeitachsen erhalten. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass bereits geplante Netzinfrastruktur unnötig lange ungenutzt bleibt.
Übermittlung vorhandener Voruntersuchungen und Projektdaten
Bereits vorhandene Voruntersuchungen, technische Erkenntnisse und Projektdaten sollen nach Rückgabe an die Bundesnetzagentur übermittelt werden.
Dadurch können Neuausschreibungen beschleunigt und spätere Projektentwicklungen effizienter fortgeführt werden. Zugleich wird verhindert, dass bereits erarbeitete Erkenntnisse verloren gehen oder zeitaufwendig neu erstellt werden müssen. Dies reduziert Zeitverluste, erhöht Planungseffizienz und unterstützt eine möglichst zügige Wiederaufnahme der Projektentwicklung.
Ausschluss erneuter Gebote auf zurückgegebene Flächen
Unternehmen sollen nicht erneut auf selbst zurückgegebene Flächen bieten dürfen.
Diese Regelung dient der Wahrung fairer Wettbewerbsbedingungen und soll verhindern, dass einzelne Marktakteure aus Informationsvorteilen oder strategischen Rückgabeentscheidungen zusätzliche Wettbewerbsvorteile erzielen können. Gleichzeitig stärkt sie die Glaubwürdigkeit des gesamten Mechanismus.
Begrenzung erfolgreicher Zuschläge pro Bieter in Neuausschreibungen
Zusätzlich ist vorgesehen, die Anzahl erfolgreicher Zuschläge pro Bieter innerhalb einer Neuausschreibungsrunde zu begrenzen.
Ziel dieser Regelung ist eine möglichst breite Verteilung von Realisierungschancen und die Sicherung eines funktionsfähigen Wettbewerbs auch innerhalb der Neuausschreibungen. Gleichzeitig soll dadurch verhindert werden, dass einzelne Marktakteure in einer Übergangssituation überproportionale Marktkonzentrationen aufbauen können.
Keine Rückerstattung der bereits geleisteten ersten Zahlung
Die bereits geleistete erste Zahlungskomponente in Höhe von 10 Prozent der negativen Gebotskomponente nach § 58 WindSeeG („Meeresnaturschutz-, Fischerei- und Transformationskomponente“), die ein Jahr nach Zuschlagserteilung fällig wird, soll auch im Fall einer freiwilligen Rückgabe nicht zurückerstattet werden.
Damit bleibt die grundsätzliche Verbindlichkeit der Ausschreibungen ausdrücklich erhalten. Die Regelung dient dazu, die Ernsthaftigkeit der Gebote sowie das Vertrauen in das Ausschreibungssystem zu sichern und gleichzeitig deutlich zu machen, dass die vorgeschlagene Übergangsregelung keine nachträgliche wirtschaftliche Besserstellung einzelner Marktakteure bezweckt. Die wirtschaftlichen Konsequenzen der ursprünglichen Gebotsentscheidung bleiben somit weiterhin substanziell bestehen.
Vollständige Rückerstattung des Bid Bonds als Anreiz zur frühen Schadensbegrenzung
Gleichzeitig sieht der Vorschlag vor, dass der hinterlegte Bid Bond beziehungsweise die Sicherheitsleistung im Rahmen der Übergangsregelung vollständig zurückerstattet werden kann, sofern Projekte frühzeitig zurückgegeben werden und die Unternehmen aktiv zur Schadensbegrenzung beitragen.
Hintergrund ist, dass eine frühzeitige Offenlegung fehlender Realisierungsperspektiven erhebliche Vorteile für Ausbaupfad, Netzplanung und Lieferkette schafft. Nur wenn frühzeitig Klarheit geschaffen wird, können Flächen zeitnah neu ausgeschrieben, Netzanschlusskapazitäten effizient genutzt und zusätzliche Verzögerungen minimiert werden. Voraussetzung hierfür ist insbesondere auch die vollständige Bereitstellung bereits vorliegender Voruntersuchungen und Projektdaten, damit neue Ausschreibungen und spätere Projektentwicklungen möglichst effizient fortgeführt werden können.
Die vollständige Rückerstattung des Bid Bonds ist damit kein wirtschaftlicher Vorteil, sondern Bestandteil eines Mechanismus zur frühzeitigen Schadensbegrenzung im Interesse des Gesamtsystems.
Über den BWO
Der Bundesverband Windenergie Offshore e.V. (BWO) ist die politische Interessenvertretung der Offshore-Wind-Branche in Deutschland. Wir bündeln die fachliche Expertise der Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, von den Herstellern über die Entwickler und Betreiber bis hin zu den Dienstleistern der Offshore-Windenergie. Für Politik und Behörden auf Bundes- und Landesebene ist der BWO zentraler Ansprechpartner zu allen Fragen der Windenergie auf See.