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Mai 2020

Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore e.V. (BWO) gibt Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung des WindSeeG ab.

Entwurf des WindSeeG erschwert Erreichen der Ausbauziele

„Dass die 20 GW Offshore-Windenergie nun endlich gesetzlich verankert werden und erstmalig auch ein Ausbauziel über 2030 hinaus formuliert wird ist natürlich sehr zu begrüßen.“, kommentiert BWO-Geschäftsführer, Stefan Thimm, den Referentenentwurf der Bundesregierung zur Änderung des WindSeeG. Lieder würden in anderen wichtigen Punkten Hürden geschaffen.
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BWO-Geschäftsführer, Stefan Thimm, zu BMU-Empfehlung eines grünen Konjunkturprogramms

„Wir freuen uns, dass immer mehr PolitikerInnen auf ein grünes Konjunkturprogramm in der Corona-Krise setzen", kommentiert Stefan Thimm den Vorstoß des Bundesumweltministeriums.
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BWO-Geschäftsführer, Stefan Thimm, kommentiert Einigung zwischen Merkel und Macron zum europäischen Wiederaufbauplan

„Wir begrüßen sehr, dass Frankreich und Deutschland dem Klimaschutz in ihrer „Gemeinsamen Erklärung zum European Green Deal und dem europäischen Wiederaufbauplan“ höchste Priorität einräumen", so Stefan Thimm.
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Effizienter Offshore-Wind-Ausbau benötigt Differenzverträge und langfristige Ausbauziele

In ihrem gemeinsamen Brief, der unter anderem dem Bundeswirtschaftsministerium zugegangen ist, betonen die BranchenvertreterInnen die Bereitschaft der Offshore-Windindustrie, im Sinne des European Green Deals Verantwortung für den schnellen Wiederaufbau der durch die Corona-Krise geschwächten deutschen Wirtschaft zu übernehmen.
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Stefan Thimm, Geschäftsführer des Bundesverbands der Windparkbetreiber Offshore e.V., kommentiert Positionspapier der CDU/CSU-Fraktion zum „Green Deal“

Der Klimawandel wird durch die Corona-Pandemie nicht aufgehalten und es liegt nun in unserer Verantwortung dafür zu sorgen, dass die Ziele trotz allem erreicht werden. Generationengerechtigkeit kann nur entstehen, wenn der wirtschaftliche Wiederaufbau nach der Krise auf die Pariser Klimaziele und die Dekarbonisierung bis 2050 einzahlt", so Stefan Thimm.
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Vereinbarung von Übertragungsnetzbetreibern, BSH, BNetzA, Küstenländern und Bund zu 20 GW Offshore-Windenergie bis 2030

Die Übertragungsnetzbetreiber, die Bundesnetzagentur (BNetzA), das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), der Bund und die Küstenländer haben eine Vereinbarung zum Ausbau der Offshore-Windenergie auf 20 GW bis 2030 getroffen.
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„20 Jahre EEG, 10 Jahre Offshore-Windenergie – was nun?“

Wie müssen die Rahmenbedingungen für Offshore-Windparks angepasst werden, damit die Ausbauziele kosteneffizient umgesetzt werden können? Dieser Frage der ging 1. Online-Frühstückstalk des BWO auf den Grund.
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