Vereinbarung von Übertragungsnetzbetreibern, BSH, BNetzA, Küstenländern und Bund zu 20 GW Offshore-Windenergie bis 2030
Die Übertragungsnetzbetreiber, die Bundesnetzagentur (BNetzA), das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), der Bund und die Küstenländer haben eine Vereinbarung zum Ausbau der Offshore-Windenergie auf 20 GW bis 2030 getroffen.
„Wir begrüßen dieses Bekenntnis zum 20 GW-Ziel sehr. Die Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus sind ein wichtiger Aspekt. Dass es hierzu nun eine Einigung gibt, ist eine sehr gute Voraussetzung zur Umsetzung der Ziele. Trotzdem muss man natürlich sagen, dass wir im Grunde keinen großen Schritt weitergekommen sind.“, sagt Stefan Thimm, Geschäftsführer des Bundesverbands der Windparkbetreiber Offshore e.V. (BWO). „Alle stehen in den Startlöchern, aber mit der konkreten Planung kann erst dann begonnen werden, wenn die Ausbauziele auch ins Gesetz gegossen wurden.“
Neben der gesetzlichen Festschreibung der 20 GW Offshore-Windenergie bis 2030 müsse außerdem dafür gesorgt werden, dass der deutsche Offshore-Windenergie-Markt für Investoren und Betreiber attraktiv bleibe. Woran es bisher fehle sei ein zukunftsfähiges Modell zur Refinanzierung von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Der BWO setze sich deshalb für die Einführung von Differenzverträgen ein. Diese würden nicht nur die Kosteneffizienz des weiteren Ausbaus Erneuerbarer Energien verbessern, sondern in Verbindung mit wettbewerblichen Ausschreibungen auch eine Überförderung verhindern und das Erreichen der CO2-Minderungsziele sichern.
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