Schweinswale: Offshore-Windbranche mit erprobten Schutzmaßnahmen

25. November 2019

Mit Blick auf die jüngste Minensprengung und die damit verbundene Tötung von 18 Schweinswalen weist der Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore auf vorhandene und erprobte Schutzmaßnahmen hin.

„Wir als Betreiber von Offshore-Windparks sehen das jüngste Vorgehen der Marine äußerst kritisch“, so Uwe Knickrehm, Geschäftsführer des BWO. „Während wir beweisen, dass der dringend notwendige Ausbau der Offshore-Windkraft mit dem Arten- und Naturschutz vereinbar ist, werden geeignete Schutzmaßnahmen ignoriert! Der Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore fordert daher neben der Nutzung erprobter Schutzmechanismen eine bessere Abstimmung zwischen Bund und Ländern in Fragen der Kampfmittelbeseitigung. Denn die gefährlichen Weltkriegs-Altlasten gefährden nicht nur Flora und Fauna sondern behindern auch den Bau von Offshore-Windparks.“

In den letzten Jahren wurden von den Betreibern von Offshore-Windparks verstärkte Anstrengungen unternommen, um Rammgeräusche bei der Errichtung der sogenannten Monopiles unter Zuhilfenahme von aufwändigen Schallminderungsmaßnahmen, wie zum Beispiel „Blasenschleiern“, deutlich zu reduzieren. Bereits im Juni diesen Jahres hat eine Studie von BioConsult SH, IBL Umweltplanung und dem Institut für angewandte Ökosystemforschung (IFaOe) die Auswirkungen von Rammarbeiten beim Bau von Offshore-Windparks und den damit entstehenden Schallentwicklungen auf Schweinswale in der deutschen Nordsee untersucht.

Die Studie „Auswirkungen von Offshore-Rammarbeiten auf Vorkommen des Schweinswals in der Deutschen Bucht“ (kurz: Gesamtstudie Schallauswirkungen 2 / GESCHA 2) kommt zu dem Ergebnis, dass die getroffenen Maßnahmen zur Verringerung der Rammschallpegel durchaus erfolgreich waren. So war in den Jahren 2014-2016 die Lautstärke der gedämmten Rammungen in 750 Meter Entfernung zu den Baustellen im Schnitt 15 dB geringer als die von ungedämmten Rammungen. Auch hat sich die Effektivität des Schallschutzes über die Jahre insgesamt verbessert. In den Jahren 2014-2016 waren gedämmte Rammungen im Mittel 9 dB leiser als gedämmte Rammungen in den Jahren 2010-2013. In den Jahren 2014-2016 konnte so das Lärmschutzkriterium des BSH von 160 dB in 750 Meter Entfernung fast immer eingehalten werden. Somit konnten keine negativen Auswirkungen der Bauvorhaben auf die Schweinswalpopulation festgestellt werden.

Säsonale Aktivitäten der Schweiswale in der deutschen Nordsee. Quelle: Gesamtstudie Schallauswirkungen 2, S. 3

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