Bundesrat fordert Nachbesserung bei Ausschreibungsverfahren für Windenergie auf See

Einführung von Differenzverträgen einer zweiten Gebotskomponente vorzuziehen
3. Juli 2020

 „Wir begrüßen den Beschluss des Bundesrats, von der geplanten zweiten Gebotskomponente bei der Ausschreibung von Windenergie auf See abzuraten und stattdessen die Einführung von Differenzverträgen zu empfehlen.“, kommentiert Stefan Thimm, Geschäftsführer des Bundesverbands der Windparkbetreiber Offshore e.V., das Ergebnis der heutigen Bundesratssitzung. „Die Entscheidung des Bundesrats ist wegweisend. Gerade jetzt muss es darum gehen, stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen und die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. International wettbewerbsfähige Strompreise sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Der Bundesrat hat erkannt, dass Differenzverträge hier das volkswirtschaftlich effizientere Modell sind.“

Die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgeschlagene zweite Gebotskomponente hätte hingegen massive Risikoaufschläge und steigende Strompreise zur Folge. So wären die Stromerzeugungskosten damit etwa 30 Prozent höher als bei dem von der Branche bevorzugten Differenzvertragsmodell. „Es wäre schon paradox, einerseits ein Corona-Hilfspaket im dreistelligen Milliardenbereich zu schnüren und die Volkswirtschaft auf der anderen Seite so unnötig zu schwächen.“, so Thimm.

Der Bundesrat habe zurecht entschieden, dass ein deutscher Sonderweg beim Ausschreibungssystem für Offshore-Windprojekte nicht die richtige Lösung sei. „Unsere europäischen Nachbarn haben bereits gezeigt, dass Differenzverträge die wirtschaftliche Planbarkeit von Offshore-Projekten erhöhen und nicht nur zu einer langfristigen Senkung der Stromgestehungskosten, sondern auch maßgeblich zum Erhalt der Akteursvielfalt beitragen.“, erklärt Thimm weiter. „Insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Krise dürfen wir nicht vergessen, auch die kleineren Unternehmen mitzunehmen.“

Gestern fand die erste Lesung zur Änderung des WindSeeG im Bundestag statt. Neben der Einführung einer zweiten Gebotskomponente bei der Ausschreibung von Offshore-Windprojekten beinhaltet diese auch die Erhöhung der Ausbauziele auf 20 GW bis 2030 und 40 GW bis 2040, die aus Sicht der Branche sehr zu begrüßen sei. Eine Expertenanhörung zur Gesetzesänderung ist für September geplant.

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