Mit Windenergie auf See zur Klimaneutralität

Handlungsempfehlungen
19. April 2021

Als Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore liegt uns die Energiewende und die vollständige Dekarbonisierung bis 2050 sehr am Herzen. Für die nächste Legislaturperiode sind aus unserer Sicht die folgenden Projekte von Bedeutung:

Während die Debatte um Flächen und Akzeptanz an Land bereits in vollem Gange ist, gibt es auch auf See zunehmende Interessenkonflikte zwischen Artenschützern, Fischern, Schifffahrt, Rohstoffgewinnung, Militär und Offshore-Windkraft. Es ist richtig, dass der Zubau von Windenergieanlagen auf See bestehende Nutzungsformen berücksichtigen und auch naturverträglich erfolgen muss. Richtig ist aber auch, dass wir eine Verschiebung oder Verknappung der Lebensräume vieler Arten langfristig nur dann verhindern können, wenn die Ziele des Pariser Klimaabkommens erfüllt werden.
Gleichzeitig ist der Ausbau der Offshore-Windenergie mehr noch als bei anderen Erneuerbaren-Energien vom Netzausbau anhängig. Hier sind in der laufenden Legislatur viele Fortschritte erzielt worden. Gleichzeitig wurde mit der Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes der weitere Ausbau der Offshore-Windkraft an Fortschritte beim Netzausbau geknüpft. Damit diese Maßnahmen die Zielerreichung nicht verhindern, muss der Netzausbau noch weiter an Fahrt aufnehmen.

Empfehlungen:

  • Stetigen Ausbaupfad absichern: Die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes hat die Ausbauziele für 2030 auf 20 GW angehoben und ein neues Ziel für 2040 mit 40 GW eingeführt. Dieser Schritt war in Anbetracht der Kostensenkungen und des steigenden Bedarfs an grünem Strom nur folgerichtig. Gleichzeitig macht der aktuelle Zubau-Stopp (2020 und 2021 gehen keine neuen Offshore-Windparks in Betrieb) der Branche zu schaffen. Zukünftig gilt es das Erreichen der Ziele langfristig abzusichern, zu verstetigen und die notwendigen Flächen in der Raumordnung und im Flächenentwicklungsplan auszuweisen. Dafür regen wir ein verbindliches Zwischenziel von 30 GW Offshore-Wind bis 2035 und eine frühzeitige Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans (FEP) zur Festlegung von Flächen zum Erreichen des 40 GW-Ziels an.
  • Flächenkonflikte entschärfen: Um Nutzungskonflikte zu entschärfen, entwickelte die EU-Kommission den Ko-Nutzungsansatz. Der knappe Meeresraum soll demnach – wenn möglich – von mehreren Akteuren gleichzeitig genutzt werden. Diese Idee sollte weiterentwickelt werden und auch in Deutschland zur Anwendung kommen. Dafür empfehlen wir Pilotprojekte und einen nationalen Diskussionsprozess zur gemeinsamen Meeresraumnutzung.
  • Netzausbau und Netznutzung voranbringen: Nicht zuletzt durch die neuen Vorgaben zur Netzsynchronisierung lassen es zu, dass Verzögerungen beim Netzausbau zu Verzögerungen beim Ausbau der Offshore-Windkraft führen. Auch führen die Kosten von Abregelungen zu unnötigen Kosten und ineffizienten Nutzung des wertvollen Energieträgers. Dafür empfehlen wir eine Beschleunigung des Netzausbaus und eine verbesserte Nutzung des Bestandsnetzes durch Digitalisierung und Ertüchtigung.

Das aktuelle Marktdesign ist für die Finanzierung von konventionellen Erzeugungsanlagen mit Brennstoffkosten ausgelegt und führt bei der Finanzierung von Erneuerbare-Energien-Anlagen zu Ineffizienzen und unnötigen Belastungen für Verbraucher und Wirtschaft. Auch in der EEG-Novelle 2021 findet sich der Auftrag an die Bundesregierung, bis spätestens Jahr 2027 zu prüfen, wie der Ausbau erneuerbarer Energien ohne staatliche Förderung stattfinden kann. Damit dies möglich ist, ist eine Diskussion über die Regeln der Energiemärkte erforderlich.

Um den Prozess in Hinblick auf Akzeptanz und Allgemeinwohl abzusichern, schlagen wir fünf Kriterien für das Zieldesign vor:

  1. Zukunftsfähigkeit: Die Dekarbonisierung des Stromsektors wird deutlich vor 2050 erreicht.
  2. Beachtung des energiepolitischen Dreiecks: Die Kriterien Klimaschutzziele, die Versorgungssicherheit und Kosteneffizienz erreicht werden müssen.
  3. Kosteneffizienz durch Wettbewerb: Das neue Marktdesign stärkt den Wettbewerb. Die Akteure am Energiemarkt übernehmen und bewirtschaften Chancen und Risiken, soweit dies möglich und wirtschaftlich effizient ist. Im Gegenzug müssen nicht absehbare und damit unproduktive Chancen und Risiken vermieden werden.
  4. Anregung für Investitionen: Das neue Marktdesign schafft die Grundlage für stabile und verlässliche Investitionen und stärkt so das Vertrauen nationaler und internationaler Investoren.
  5. Konformität mit dem EU-Energiebinnenmarkt: Nicht zuletzt muss das neue Marktdesign europakompatibel sein, nicht nur in rechtlicher Hinsicht (das ist selbstverständlich), sondern auch im Hinblick auf zukünftige grenzüberschreitende Projekte und die Entwicklung des Energiebinnenmarktes.

Weitere Empfehlungen:

  • Differenzverträge für Offshore-Wind: Bei Differenzverträgen legt der Bieter in einem wettbewerblichen Verfahren (Ausschreibung) mit seinem Gebot einen Preis fest, zu dem er den Strom aus dem Offshore-Windpark bei einem Zuschlag verkaufen würde. Liegt der Marktpreis des Stroms unterhalb des bezuschlagten Preises, bekommt der Anlagenbetreiber analog zur aktuellen Marktprämie die Differenz ausbezahlt. Liegt der Marktpreis jedoch über dem bezuschlagten Preis, müssen die Gewinne zurückgeführt werden. Der BWO setzt sich weiterhin für die Einführung von Differenzverträgen als Finanzierungsinstrument für Offshore-Windparks ein. Der Vorteil dieses Systems ist, dass durch dieses System die unproduktiven Risiken (z.B. nachträgliche Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen am Strommarkt) reduziert werden. Risikoaufschläge, die in der Vergangenheit als Puffer einkalkuliert werden mussten, entfallen und die Verbraucher werden entlastet. Stromerzeugungskosten können auf diese Weise um etwa 30 Prozent reduziert werden. Das stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, sichert Arbeitsplätze und Wertschöpfung.
  • Hemmnisse für Grüne PPAs abbauen: Für Anlagen, die am Ende der der EEG-Förderung angelangt sind, aus der Grundvergütung fallen oder auch von Anfang an ohne Förderung auskommen, bieten grüne Stromabnahmeverträge eine wirtschaftliche Perspektive.

Die Novelle des WindSeeG hat einige Vorschläge gemacht, wie der Offshore-Ausbau beschleunigt werden kann. Hier gibt es nach Ansicht des BWO noch Gesprächsbedarf bei der Frage, wie die Beschleunigung des Ausbaus mit den damit einhergehenden Herausforderungen für die Projektentwickler in Einklang gebracht werden kann. Ein konsistentes Umsetzungskonzept für den weiteren beschleunigten Offshore-Ausbau kann nur im Rahmen eines Fachdialogs erarbeitet werden. Dieser Fachdialog sollte zeitnah von BMWi und BSH initiiert werden. Die in § 59 WindSeeG festgelegten Realisierungsfristen sind ein zentrales Steuerungsinstrument, müssen jedoch auch im Zusammenspiel mit Festlegungen im § 17d EnWG zu den Netzentwicklungsplänen und des Flächenentwicklungsplans sowie den Festlegungen im Flächenentwicklungsplan gesehen werden.

Deutschland und die EU streben CO2-Neuralität ihrer Volkswirtschaften bis 2050 an. Da eine direkte Elektrifizierung nicht in allen Anwendungen technisch oder wirtschaftlich darstellbar ist, sind synthetische Energieträger auf Basis erneuerbarer Energien (Power-to-X) ein unverzichtbares Element zur vollständigen Dekarbonisierung. Wasserstoff ist hierfür vielseitig verwendbar und Ausgangsstoff für weitere synthetische Energieträger und Grundstoffe. Beim Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft in Deutschland sollte der Fokus von Beginn an auf grünem Wasserstoff liegen, der aus erneuerbaren Energien gewonnen wird.
Der BWO begrüßt ausdrücklich die Initiative einer Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) und den damit verbundenen Ansatz, eine umfassende energiewirtschaftliche und industriepolitische Strategie zu entwickeln, die die gesamte Wertschöpfungskette (Technologien, Komponenten, Erzeugung, Speicherung, Infrastruktur und Logistik) in den Blick nimmt. Damit Offshore-Wind einen Beitrag zur Gewinnung von grünem Wasserstoff leisten kann, sind weitere Änderungen notwendig.

Empfehlungen:

  • Verankerung von konkreten Zielen: Aktuell gibt die NWS lediglich vor, dass bis 2030 Erzeugungsanlagen von bis zu 5 GW Gesamtleistung einschließlich der dafür erforderlichen Offshore- und Onshore-Energiegewinnung entstehen sollen. Ein konkretes und verbindliches Mengenziel zur Erzeugung von grünem Wasserstoff aus Offshore-Wind wäre für die zukünftige Entwicklung sehr hilfreich.
  • Ausweisung weiterer sonstiger Energiegewinnungsbereiche: Für die Erzeugung von Wasserstoff auf See wurden sogenannte sonstige Energiegewinnungsbereiche eingeführt und bislang in einer Größe von 35,1 km2 ausgewiesen. Diese Größe reicht nicht für eine nennenswerte Produktion von Wasserstoff auf See. Diese Ausweisung weiterer und nach Möglichkeit großer zusammenhängender sonstiger Energiegewinnungsbereiche ist daher zwingend erforderlich.
  • Ausschreibungs- und Vergaberegime der Wasserstoff-Flächen definieren: Bislang sind keine Vergabemechanismen für die sonstigen Energiegewinnungsbereiche definiert. Um sicherzustellen, dass mögliche Projekte zeitnah umgesetzt werden, sollte der Vergabemechanismus schnellstmöglich definiert werden.
  • Level-Playing-Field für grünen Wasserstoff gewährleisten: Grüner Wasserstoff ist aktuell vergleichsweise teuer. Um eine Chancengleichheit bei gleichzeitiger Dekarbonisierung zu ermöglichen, gilt es, grünen Wasserstoff auf dasselbe Kostenniveau wie fossilen Wasserstoff zu bringen. Ein effektiver Co2-Preis würde dabei helfen. Die im Klimaschutzprogramm 2030 eingeleitete CO2-Bepreisung in den Sektoren Verkehr und Wärme bei gleichzeitiger Reduktion oder Umschichtung der EEG-Umlage ist ein Schritt in die richtige Richtung, um das Ungleichgewicht zu verringern. Für eine Übergangsphase sind marktwirtschaftliche Instrumente wie die wettbewerbliche Ausschreibung von grünem Wasserstoff eine tragfähige Option. Auch die Einführung eines CfD-Mechanismus für Wasserstoff könnte dabei helfen.
  • Transport effizient lösen: Die innovative Wasserstoffproduktion auf See in direkter räumlicher Nähe zur Stromerzeugung ist vielversprechend. Ganzheitliche Lösungen für den Abtransport dieses Wasserstoffs, idealerweise über eine Pipeline, sind im Sinne der Energiewende und sollten regulatorisch ermöglicht werden.

Die EU Offshore Strategie sieht für die Europäische Union bis 2050 ein Ausbauziel von 300 GW Offshore Wind vor. Um die Ausbauziele dauerhaft abzusichern und eine europäische Planung zu ermöglichen, sollte auch Deutschland ein Ausbauziel für 2050 vorsehen.
Zudem sollten internationale Kooperationen weiterentwickelt werden, wie es auch zuletzt von der Nordseeenergiekooperation unter deutschem Vorsitz gefordert wurde. Darunter sind zum einen Offshore-Wind-Projekte gemeint, die in mindestens zwei Ländern leitungstechnisch angeschlossen sind. Das hat den Vorteil, dass neben dem Abtransport der im Windpark erzeugten Elektrizität auch der beiderseitige Stromaustausch möglich wäre. Zum anderen sollten damit auch gemeinsame Projekte berücksichtigt werden, die es Staaten mit geringen Ausbaupotentialen bzw. ohne Küstengewässer ermöglichen, über finanzielle Beiträge an einem europaweiten Ausbau von Offshore-Windenergie und den damit verbundenen Zielen zu partizipieren.

Mit dem weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie nehmen auch die Komplexitäten und Herausforderungen für den Betrieb von Offshore-Windparks deutlich zu. Bereits heute liegen die deutschen Windparks bis zu 120 km von der Küste entfernt und werden auch noch deutlich weiter draußen in der Nordsee gebaut. Die Entfernung sowie die Zunahme an Windparks stellen neue und erhöhte Anforderungen an Sicherheit und Infrastruktur in den deutschen Meeren.
Während Bundes- und Landesbehörden den Offshore-Bereich zunehmend regulieren, hat eine Diskussion zur sinnvollen Abgrenzung zwischen staatlicher und privater Daseinsvorsorge bisher nicht ausreichend stattgefunden. Dies ist unter anderem mit einer unklaren Bund-Länder-Verantwortlichkeit in der deutschen Außenwirtschaftszone (AWZ) zu erklären.

Die Offshore-Windindustrie stellt bereits heute Infrastruktur (bspw. Rettungshelikopter) bereit, die auch dem Gemeinwohl zugutekommt, ohne dass sie umgekehrt in eine maritime staatliche Daseinsvorsorge einbezogen würde, wie sie anderen Nutzungsinteressen (bspw. der Schifffahrt) zu Teil wird.
Vor diesem Hintergrund regen wir einen Dialog zwischen Bund, Ländern und der Branche an. Ziel ist es, eine sinnvolle Verteilung von Verantwortung und Lasten zwischen Staat und Wirtschaft zu finden und gleichzeitig die Sicherheit auf See zu verbessern.

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