Umweltverträglichkeitsprüfungen ermöglichen!

7. November 2024

Berlin, 7. November 2024. „Mit der von der Bundesregierung geplanten Umsetzung der EU-Richtlinie RED III soll die Umweltverträglichkeitsprüfung – kurz UVP – in ihrer jetzigen Form wegfallen. Wir empfehlen, an ihrer Stelle eine freiwillige Prüfung zu ermöglichen. Die UVP ist ein etabliertes Instrument im Genehmigungsverfahren für
Offshore-Windparks. Windpark-Entwickler sollten weiterhin die Möglichkeit haben, Unterlagen aus ihren Umweltuntersuchungen im offiziellen Genehmigungsverfahren einzureichen. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie sollte verpflichtet werden, optionale Umweltunterlagen im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen und entsprechende Vorlagen zur Verfügung zu stellen. Dieses Vorgehen ermöglicht
einen zügigen Ausbau der Offshore-Windenergie im Einklang mit dem Meeresnaturschutz. Entscheidend für den Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Windparks ist der Netzanschluss, nicht die Geschwindigkeit der Genehmigung“, sagt BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm.


Hintergrund:
Diese Forderungen diskutierte der Bundesverband Windenergie Offshore e.V. gestern im Rahmen eines Parlamentarischen Abends zur Umsetzung der RED III-Richtlinie in den Berliner Räumlichkeiten der Kanzlei Posser Spieth Wolfers & Partners mit Akteuren aus Politik und Wirtschaft.