BWO-Stellungnahme: zu den Entwürfen für ein Gesetz sowie einer Verordnung zur Umweltschutz-Modernisierung (UMoG/UMoV)

Der Bundesverband Windenergie Offshore e.V. (BWO) hat sich im Rahmen der Verbändeanhörung des Bundesumweltministeriums (BMUKN) zu den Entwürfen für “ein Gesetz zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes (UMoG) sowie einer Verordnung zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes (UMoV)” geäußert.

Kernpunkt ist die geplante Ergänzung des § 6 Abs. 5a BNatSchG‑E: Artdaten aus Planungs- und Zulassungsverfahren sollen künftig bei Vorhabenträgern, Betreibern, Behörden und deren Beauftragten abgefordert, bei Naturschutzbehörden gebündelt und weitergegeben werden können, obwohl diese Daten bei zentral voruntersuchten Flächen bereits heute behördlich erhoben werden und vorliegen.

Der BWO weist darauf hin, dass auf nicht-zentral voruntersuchten Flächen die erhobene Projektdaten als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geschützt und die Grenzen von Umweltinformationsgesetz (UIG) und Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) gewahrt bleiben müssen.

Für die Offshore-Windenergie bzw. die Offshore-Windparks in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) Deutschlands nimmt zudem das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) als eine Art „One-Stop-Shop“ eine zentrale Schlüsselfunktion ein. Diese Bündelung sollte erhalten bleiben, um doppelte und parallele Kommunikations- und Berichtspflichten gegenüber mehreren Behörden zu vermeiden.