Stellungnahme: Zweite Offshore-Ausschreibung in Deutschland ist gestartet

28. Februar 2023

Wir freuen uns, dass die Bundesnetzagentur jetzt auch die Ausschreibungen für die zentral voruntersuchten Flächen eröffnet hat. Die Ausschreibungsmenge ist mit 1,8 GW zwar vergleichsweise klein. Dennoch ist sie keineswegs unbedeutsam. Denn es kann zum ersten Mal die Funktionsfähigkeit der im Gesetz verankerten qualitativen Kriterien getestet werden. Wir werden einen Eindruck bekommen, ob und inwieweit sich diese Kriterien bewähren können. Unser Dank geht an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesnetzagentur, die in den letzten Monaten große Anstrengungen unternommen haben, die Kriterien besser messbar und die Gebote somit vergleichbarer zu machen. Für den BWO hat die Rechtssicherheit des Verfahrens einen hohen Stellenwert. 

Hintergrund:

Die Bundesnetzagentur hat gestern die Ausschreibungen für zentral voruntersuchte Flächen verkündet. Erstmals wird nicht allein auf Basis des Gebotspreises entschieden, sondern es werden auch qualitative Kriterien bzw. deren Erfüllung durch die Bieter für den Vergleich der Gebote herangezogen.

 

Die Kriterien sind:

  • Beitrag zur Dekarbonisierung des Ausbaus der Windenergie auf See;
  • Umfang der Lieferung von auf der ausgeschriebenen Fläche erzeugter Energie,
  • eingesetzte Gründungstechnologien und verbundene Schallbelastung und Versiegelung des Meeresbodens,
  • Beitrag zur Fachkräftesicherung.