Statement zur Einigung zum Net Zero Industry Act

7. Februar 2024

Der BWO begrüßt die vorläufige Einigung auf den Net Zero Industry Act der EU. In diesem Gesetz geht es unter anderem darum, Regeln für eine gute Kooperation mit nicht-europäischen Partnern zu definieren.

„Wir benötigen deren Hilfe, um die europäischen Ausbauziele für Offshore-Wind zu erreichen. Gleichzeitig müssen wir die europäische Wertschöpfungskette stärken, um Offshore-Wind und andere klimafreundliche Technologien wie geplant ausbauen zu können. Die gefundene Einigung ist dafür ein wichtiger Schritt. Nun kommt es in der nationalen Umsetzung darauf an, die Details zu klären – im Austausch mit denjenigen, die sie anwenden sollen“, kommentiert BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm die Einigung.

 

Hintergrund:

EU-Unterhändler haben sich gestern in Brüssel vorläufig auf einen Net Zero Industry Act geeinigt und dabei gegenüber früheren Entwürfen einige Regeln neu gefasst.

Für die Offshore-Windenergie besonders relevant sind Auktionsregeln. Künftig sollen sowohl Präqualifikations- als auch qualitative Zuschlagskriterien für mindestens 30 Prozent jährlich versteigerten Volumens pro Mitgliedsstaat angewendet werden. Zu diesen nicht preisbezogenen Kriterien können etwa die ökologische Nachhaltigkeit, der Beitrag zur Innovation oder zur Integration von Energiesystemen zählen. Die Kommission wird diese Kriterien festlegen und je nachdem, wie gut das System funktioniert, prüfen, ob die Versteigerungsmenge angepasst werden muss.

Die gestrige Einigung muss nun formal von den EU-Institutionen bestätigt werden.