RED III: Umweltverträglichkeitsprüfung als Option erhalten
„Wer für einen Offshore-Windpark eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen will, sollte dies auch dürfen – auch auf „Beschleunigungsflächen“ für Offshore-Wind“, sagt BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm.
Ende März wurde der „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes“ vom Kabinett beschlossen. Jetzt geht es in die Verbändekonsultation. Dazu Thimm weiter:
„Umweltverträglichkeitsprüfungen und Artenschutzrechtliche Prüfungen sind in der Genehmigungspraxis etabliert und unterstützen die Rechts- und Investitionssicherheit von Offshore-Windparks. Für die Beschleunigung des Ausbaus der Offshore-Windenergie in Deutschland wäre ein kompletter Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfungen kein wesentlicher Fortschritt.“
„Die Risiken für den Zeitplan des Offshore-Wind-Ausbaus liegen eher in den Lieferketten für die Offshore-Windenergie und den Netzausbau, bei den Kapazitäten der Infrastruktur sowie der benötigten Schiffe und nicht zuletzt bei der Verfügbarkeit von Fachkräften“, fügt er hinzu.