BWO Stellungnahme zu Reformbedarf des §17e EnWG (Entschädigung bei Störung und Wartung)

Der BWO hat das neue Positionspapier zu § 17e EnWG ohne Gegenstimmen beschlossen. Damit liegt erstmals eine einheitliche Branchenposition vor, die die veränderten technischen, regulatorischen und marktlichen Rahmenbedingungen im Offshore-Bereich abbildet und konkrete Reformvorschläge für das Haftungs- und Entschädigungsregime macht.

Ausgangspunkt und Zielsetzung

§ 17e EnWG stammt im Kern aus den Jahren 2012/2013. Seitdem haben sich Offshore-Netzanbindung, Vermarktungsformen (insbesondere PPAs und sonstige Direktvermarktung) und der politische Rahmen grundlegend gewandelt. Offshore-Windenergie ist heute ein zentraler Baustein für Versorgungssicherheit, Systemstabilität und Dekarbonisierung.

Das Positionspapier kommt zu dem Schluss, dass der heutige § 17e EnWG dieser Rolle ebenso wenig gerecht wird wie dem inzwischen hohen Reifegrad der Netzanbindungstechnologien. Das derzeitige Haftungs- und Entschädigungsregime führt zu streitanfälligen, zufälligen und wirtschaftlich problematischen Ergebnissen und erschwert Investitions- und Finanzierungsentscheidungen in Milliardenhöhe.

Der BWO schlägt daher ein kohärentes, investitions- und finanzierungsfreundliches System vor, das

  • technologische Entwicklungen (z. B. Direktanschlusskonzepte auf 66 kV),
  • die Marktintegration über PPAs und sonstige Direktvermarktung sowie
  • die strategische Bedeutung von Offshore-Wind für die Energiewende

angemessen berücksichtigt.

Zentrale Inhalte des Positionspapiers

Das Positionspapier bündelt die Reformvorschläge der Branche entlang der relevanten Regelungen im EnWG und WindSeeG:

  • Abschaffung der Selbstbehalte in § 17e EnWG
    Zeitliche und finanzielle Selbstbehalte für Offshore-Windpark-Betreiber sollen gestrichen werden. Die Ausnahmesituation der Jahre 2012/2013 ist überwunden; die heutige Ausgestaltung führt zu Rechtsunsicherheit, Konflikten und wirtschaftlich teils zufälligen Ergebnissen.
  • Neuausrichtung des Entschädigungsregimes
    Das Entschädigungssystem soll sich an der Logik des § 13a EnWG (Redispatch) orientieren: sachgerechte Entschädigung entgangener Einnahmen und zusätzlicher Aufwände – ausdrücklich auch für Anlagen in sonstiger Direktvermarktung (PPA) ohne EEG-Zahlungsanspruch.
  • Klarstellung des Störungsbegriffs
    Jede – auch teilweise – Einschränkung der Netznutzung soll als Störung gelten. Das reduziert Rechtsunsicherheiten und Prozessrisiken und schafft Klarheit für alle Beteiligten.
  • Anpassung an neue Netzanschlusskonzepte (Direktanschluss 66 kV)
    § 17e EnWG soll das heute übliche Anbindungskonzept (Direktanschluss der WEA an die Konverterplattform des ÜNB auf 66 kV) abbilden und nicht länger auf park­eigene Umspannwerke Bezug nehmen. Dies schließt die geänderte Legaldefinition im WindSeeG ein.
  • Synoptische Änderungsvorschläge zu § 17e EnWG
    Das Papier enthält konkrete Formulierungsvorschläge, u. a. zu:
    • Vorziehen des Entschädigungsbeginns,
    • Anpassung der Referenzwerte,
    • 100 %-Entschädigung bei Ausschreibungsprojekten und in sonstiger Direktvermarktung (mindestens Monatsmarktwert).
  • § 17f EnWG – erweiterte Transparenzpflichten der ÜNB
    Vorgeschlagen werden zusätzliche Transparenz- und Dokumentationspflichten der Übertragungsnetzbetreiber zu Schadensminderungsmaßnahmen und Schadensursachen gegenüber Öffentlichkeit und BNetzA.
  • § 118 Abs. 21 EnWG – Streichung der Bestandsregelung
    Die Reform soll auch für Bestandsanlagen gelten. Aus Sicht des BWO besteht kein Bedarf mehr für eine Sonderregelung zum Bestandsschutz.
  • § 17g EnWG – wechselseitige Haftungsbegrenzung
    Eingeführt werden soll eine wechselseitige Haftungsbegrenzung für nicht vorsätzlich verursachte Sachschäden in Höhe von 100 Mio. € je Ereignis – sowohl zugunsten der ÜNB als auch der OWP-Betreiber, einschließlich einheitlicher Kürzungslogik bei Überschreitung.
  • § 81 WindSeeG / § 17d EnWG – Realisierungsfristen praxistauglich ausrichten
    Vorgesehen ist eine Feinjustierung der Realisierungsfristen und Nachweispflichten, u. a. durch klare „frühestens“-Regelungen. Ziel ist es, Fristen realistisch an den tatsächlichen Fortschritt der Netzanbindung zu koppeln und unverhältnismäßige Sanktionen bei Netzanbindungsverzögerungen zu vermeiden.

Ziel: Investitionssicherheit für den Offshore-Ausbau

Mit dem einstimmig verabschiedeten Positionspapier legt die Offshore-Windbranche einen konsistenten Vorschlag für ein modernes Haftungs- und Entschädigungsregime vor. Es schafft die Grundlage für verlässliche Investitionsbedingungen, unterstützt die Marktintegration von Offshore-Wind und leistet einen zentralen Beitrag zur Erreichung der Ausbau-, Versorgungs­sicherheits- und Klimaziele.