BWO-Stellungnahme: Entwurf des Flexibilitätsbeschleunigungsgesetz (FlexBG) 

Der BWO hat am 1. Juli 2026 eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit (FlexBG) an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übermittelt. 

Der BWO begrüßt ausdrücklich den Ansatz, Hafeninfrastruktur als Teil der industriellen Lieferkette für den Offshore-Wind-Ausbau rechtlich zu stärken. Besonders positiv bewertet der Verband daher die dritte Säule des Gesetzes, mit der Hafenvorhaben zur Herstellung und zum Transport von Offshore-Konverterplattformen erstmals in das überragende öffentliche Interesse gestellt werden sollen. Dies setzt ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und setzt ein wichtiges Signal für den Aufbau der industriellen Lieferkette in Deutschland. 

Gleichzeitig sieht der BWO erheblichen Nachbesserungsbedarf: Die Beschränkung auf Konverterplattformen wird dem tatsächlichen Infrastrukturbedarf des Offshore-Windausbaus nicht gerecht. Fundamente, Turmsegmente und weitere Großkomponenten sind ebenso systemkritisch und erfordern umfangreiche Hafen- und Logistikinfrastruktur.  

Der BWO fordert, den Anwendungsbereich des Art. 1 § 1 Abs. 2 FlexBG auf Vorhaben und Maßnahmen in einem Hafengebiet auszuweiten, die nachweislich dem Ausbau, dem Betrieb, der Wartung und dem Service sowie dem Rückbau von Offshore-Windenergieanlagen dienen. 

Dazu zählen insbesondere: 

  • Produktions-, Lagerungs- und Umschlagsinfrastruktur für Fundamente (Monopiles, Jackets), Turmsegmente, Rotorblätter und sonstige Großkomponenten 
  • Infrastruktur für Errichtungs-, Betriebs-, Reparatur-, Wartungs- und Rückbaulogistik in Installationshäfen 
  • Infrastruktur für Operations- & Maintenance-Häfen