BWO: Gebotskomponente wirkt kosteneffizienter Energiewende entgegen

6. April 2022

„Mit den heutigen energierechtlichen Beschlüssen nimmt die Energiewende endlich wieder Fahrt auf. Neben vielen guten und wichtigen Neuregelungen – wie angehobenen Ausbauzielen und einer ganzen Reihe von Beschleunigungsmaßnahmen für den Offshore-Ausbau – sehen wir aber insbesondere beim Ausschreibungsdesign für künftige Offshore-Windprojekte noch Schwachstellen.

Die vorgesehene Gebotskomponente ist ‚dummes Geld‘, das an anderer Stelle dringend für die Diversifizierung von Versorgungsrisiken und für die Systemintegration erneuerbaren Stroms gebraucht wird – eine Idee, die die Kapitalkosten für die Finanzierung von Offshore-Windparks und somit auch den Strompreis für Erneuerbare Energien unnötig in die Höhe treibt. Aus meiner Sicht ist das nicht mit dem Wunsch nach einer schnellen und kosteneffizienten Energiewende vereinbar.“

(Stefan Thimm, BWO-Geschäftsführer)

 Hintergrund:

Die von Bundeswirtschaftsminister Habeck vorgelegten Entwürfe zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurden heute im Bundeskabinett beschlossen und werden jetzt zum parlamentarischen Befassen an den Bundestag überwiesen.

Im Rahmen der Verbändekonsultation hatte der BWO Mitte März eine Stellungnahme zum Entwurf des WindSeeG abgegeben. Neben dem Auktionsdesign werden hier auch Themen wie die Netzanbindung, Realisierungsfristen und Rückbau adressiert. Das vollständige Dokument sowie die zugehörige Pressemeldung finden Sie hier.