WindSeeG-Novelle lässt Luft nach oben

Branche gibt Handlungsempfehlungen an das Bundeswirtschaftsministerium ab
18. März 2022

„Der Wille zur Beschleunigung des Offshore-Ausbaus zieht sich klar durch den gesamten Gesetzesentwurf“, kommentiert BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm den aktuellen Entwurf des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG). Alle großen Strippen seien gezogen worden: Die gesetzliche Verankerung der neuen Ausbauziele, der Vorrang der Offshore-Windenergie bei der maritimen Raumplanung zur Absicherung der langfristigen Ausbauziele, eine Verkürzung der Prüfverfahren, die kurzfristige Ausschreibung zusätzlicher Flächen und eine Neuordnung von Zuständigkeiten in Behörden und Ministerien.

„Sorge bereitet uns allerdings nach wie vor das Auktionsdesign. In Hinblick auf die Zielerreichung sehen wir insbesondere beim Segment der nicht zentral voruntersuchten Flächen große Risiken“, fährt Thimm fort. Die vorgeschlagenen Kriterien eignen sich aus Sicht der Betreiber kaum bis gar nicht zur Differenzierung der Gebote. De Facto würde also am Ende allein die Zahlungsbereitschaft der Bieter darüber entscheiden, wer den Zuschlag bekomme. „Besser wäre ein Kriterium, das auf die Systemdienlichkeit der Projekte abzielt“, so Thimm. Hier käme beispielsweise die Bereitstellung von Speicher- oder Elektrolysekapazität nahe eines Netzknotenpunktes in Frage.

Die schon in der vergangenen Legislaturperiode diskutierte Gebotskomponente erhöhe die Kapitalkosten für die Finanzierung von Offshore-Windparks und treibe somit den Strompreis für Erneuerbare Energien unnötig nach oben. „Nicht zuletzt angesichts der aktuellen politischen Lage, sollte eine weitere Erhöhung der Energiekosten für Industrie und Haushalte unbedingt vermieden werden“, so Thimm. Um nicht zu viel Zeit zu verlieren, sollten die Grundsätze der Ausschreibung für nicht zentral voruntersuchte Flächen mit der Novelle in einer Verordnungsermächtigung festgelegt werden. So bleibe ausreichend Luft, um die konkrete Ausgestaltung noch einmal in großer Stakeholderrunde zu diskutieren.

Auch im Hinblick auf die zentral voruntersuchten Flächen bestehe noch Handlungsbedarf: „Die Einführung von CfD war überfällig. Aber auch in diesem Segment ergeben sich einige unproduktive Risiken, die so nicht zu bewirtschaften sind“, sagt Thimm.

Im Rahmen der Verbändekonsultation hatte der BWO bereits Mitte März eine Stellungnahme zum Entwurf des WindSeeG abgegeben. Neben dem Auktionsdesign werden hier auch Themen wie die Netzanbindung, Realisierungsfristen und Rückbau adressiert. Das vollständige Dokument finden Sie hier.