Agenda für eine ambitionierte Offshore-Wasserstoffproduktion

Branchenpapier
10. September 2021

Grüner Wasserstoff wird eine Schlüsselrolle im zukünftigen Energieversorgungssystem einnehmen. Nur mit Wasserstoff können schwer elektrifizierbare Bereiche dekarbonisiert werden. Hieraus ergibt sich ein hoher Bedarf an Grünem Wasserstoff.

Daher appellieren wir an die zukünftige Bundesregierung, die Voraussetzungen für eine ambitionierte Wasserstoffproduktion durch Offshore-Windenergie zu schaffen.

Zur Deckung des Bedarfs an Grünem Wasserstoff und für den Aufbau einer global wettbwerbsfähigen Wasserstoffindustrie muss zeitnah ein starker Heimatmarkt aufgebaut werden. Die hiesige Erzeugung hat das Potenzial, die Sicherheit der deutschen Energieversorgung zuverlässig und nachhaltig zu erhöhen. Wasserstoffimporte allein werden diese Anforderungen nicht erfüllen können.
Die Offshore-Windenergie ist gegenwärtig dabei, den nächsten Entwicklungsschritt hin zur Erzeugung von Grünem Wasserstoff auf See zu gehen. Mit der 2019 eingeführten Möglichkeit, „sonstige Energie-gewinnungsbereiche“ festzulegen, wurden die gesetzlichen Weichen gestellt, um das enorme Potential der Offshore-Windenergie für die Wasserstofferzeugung zu heben. Im Flächenentwicklungs-plan 2020 wurde hiervon erstmals Gebrauch gemacht. Auch der „Klimapakt“ der Bundesregierung vom Mai 2021 bekennt sich explizit zur zentralen Bedeutung der Offshore-Wasserstofferzeugung, die für einen beschleunigten Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und für das Erreichen der Klimaziele und das Gelingen der Energiewende unerlässlich sei.

Mit der Offshore-Wasserstofferzeugung entsteht ein neues hochinnovatives Technologiefeld entlang der gesamten Wertschöpfungsketten von Wasserstoff, Windenergie und maritimer Industrie: Von der Erzeugung über den Transport bis hin zur Anwendung des Energieträgers werden zukunftsorientierte Arbeits- und Ausbildungsplätze im gesamten Bundesgebiet gesichert und geschaffen.

Die Branchenorganisationen BWO, DWV, EEHH, EE.SH, IG Metall Küste, Stiftung OFFSHORE-WINDEN-ERGIE, WAB und der AquaVentus Förderverein fordern, folgende Punkte umzusetzen, um eine heimische, Grüne Wasserstofferzeugung auf See im industriellen Maßstab Wirklichkeit werden zu lassen:

  • Verankerung von konkreten Zielen zur Erzeugung von Grünem Wasserstoff aus Offshore-Windenergie: Die Nationale Wasserstoffstrategie muss weiter konkretisiert werden. Für die Erzeugung von Grünem Wasserstoff bedeutet das, verbindliche Ausbauziele festzulegen und eine Roadmap für Offshore-Wind zu Wasserstoff zu erstellen. In Anbetracht des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 24.03.2021 ist bei den zu erwartenden Realisierungszeiten und dem steigenden Bedarf an einer grünen Wasserstofferzeugung inklusive der dafür erforderlichen Infrastruktur eine Planung über 2030 hinaus erforderlich. Die Ausbauziele für Offshore-Wasserstoff müssen dabei zusätzlich zum Ausbauziel der 40 GW auf See für den Stromsektor festgelegt werden.

  • Zeitnahe Ausweisung von Flächen im Flächenentwicklungsplan für mindestens 5 Gigawatt Offshore-Wasserstofferzeugung im sogenannten „Entenschnabel“ am Nordwestende in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee. Diese Flächen lassen sich in absehbarer Zeit nicht für die leitungsgebundene Stromerzeugung nutzen.

  • Die Möglichkeit einer Wasserstoff-Transportpipeline muss explizit im Raumordnungsplan für die Nordsee vorgesehen und das Verbot im Flächenentwicklungsplan für SEN-1 gestrichen werden. Eine Wasserstofftransportpipeline ist in der Lage, Wasserstoff aus bis zu 20 GW europäischer Leistung kostengünstig zu übertragen und gleichzeitig kann die Pipeline als Energiespeicher genutzt werden. Aus diesem Grunde sollte bei der Bewertung der Effizienz einer solchen Anbindung nicht nur auf Einzelflächen Bezug genommen werden, sondern es bedarf eines Gesamtkonzeptes einer Sammelpipeline. Zur Vorbereitung einer effektiven Zusammenarbeit der Nordsee-Anrainerstaaten im Bereich der Offshore-Windenergie und Wasserstofferzeugung muss zudem das Vorbehaltsgebiet für die Leitung LN 1 bis an das nordwestliche Ende der AWZ verlängert werden.

  • Konsistente Entwicklung des Ausschreibungs- und Vergaberegimes für Wasserstoffflächen: Der diesbezügliche Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) legt erstmals Kriterien zur Vergabe „sonstiger Energiegewinnungsbereiche“ fest. Die Krite-rien sind sinnvoll. Allerdings besteht Nachbesserungsbedarf bei den Kriterien zur Bewertung der verschiedenen möglichen Transportsysteme und den diesbezüglichen Verantwortungsbereichen.

  • Genehmigungsregime entwickeln: Anders als bei „traditionellen Offshore-Anlagen“ sind die Ge-nehmigungsgrundlagen für einen Elektrolyseur auf See noch nicht geklärt. Hier sollten schnellst-möglich Standards entwickelt werden. Auch muss ein Regulierungsfahrplan für die Verwendung bestehender und neuer Infrastruktur entwickelt werden, damit Planungssicherheit bezüglich der Rahmenbedingungen besteht.

  • Ausstattung des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) mit mehr Mitteln und Personal. Angesichts der geringen Zeit, die für die Erreichung der Klimaziele bleibt, müssen Planungs-, Genehmigungs- und Prüfungsverfahren, die Voraussetzung für Projektumsetzungen sind, schneller ablaufen. Dazu muss die zentrale Steuerungsbehörde für den maritimen Sektor besser ausgestattet werden.

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