BWO Stellungnahme zu Reformbedarf des §17e EnWG (Entschädigung bei Störung und Wartung)
Der BWO hat das neue Positionspapier zu § 17e EnWG ohne Gegenstimmen beschlossen. Damit liegt erstmals eine einheitliche Branchenposition vor, die die veränderten technischen, regulatorischen und marktlichen Rahmenbedingungen im Offshore-Bereich abbildet und konkrete Reformvorschläge für das Haftungs- und Entschädigungsregime macht.
Ausgangspunkt und Zielsetzung
§ 17e EnWG stammt im Kern aus den Jahren 2012/2013. Seitdem haben sich Offshore-Netzanbindung, Vermarktungsformen (insbesondere PPAs und sonstige Direktvermarktung) und der politische Rahmen grundlegend gewandelt. Offshore-Windenergie ist heute ein zentraler Baustein für Versorgungssicherheit, Systemstabilität und Dekarbonisierung.
Das Positionspapier kommt zu dem Schluss, dass der heutige § 17e EnWG dieser Rolle ebenso wenig gerecht wird wie dem inzwischen hohen Reifegrad der Netzanbindungstechnologien. Das derzeitige Haftungs- und Entschädigungsregime führt zu streitanfälligen, zufälligen und wirtschaftlich problematischen Ergebnissen und erschwert Investitions- und Finanzierungsentscheidungen in Milliardenhöhe.
Der BWO schlägt daher ein kohärentes, investitions- und finanzierungsfreundliches System vor, das
- technologische Entwicklungen (z. B. Direktanschlusskonzepte auf 66 kV),
- die Marktintegration über PPAs und sonstige Direktvermarktung sowie
- die strategische Bedeutung von Offshore-Wind für die Energiewende
angemessen berücksichtigt.
Zentrale Inhalte des Positionspapiers
Das Positionspapier bündelt die Reformvorschläge der Branche entlang der relevanten Regelungen im EnWG und WindSeeG:
- Abschaffung der Selbstbehalte in § 17e EnWG
Zeitliche und finanzielle Selbstbehalte für Offshore-Windpark-Betreiber sollen gestrichen werden. Die Ausnahmesituation der Jahre 2012/2013 ist überwunden; die heutige Ausgestaltung führt zu Rechtsunsicherheit, Konflikten und wirtschaftlich teils zufälligen Ergebnissen. - Neuausrichtung des Entschädigungsregimes
Das Entschädigungssystem soll sich an der Logik des § 13a EnWG (Redispatch) orientieren: sachgerechte Entschädigung entgangener Einnahmen und zusätzlicher Aufwände – ausdrücklich auch für Anlagen in sonstiger Direktvermarktung (PPA) ohne EEG-Zahlungsanspruch. - Klarstellung des Störungsbegriffs
Jede – auch teilweise – Einschränkung der Netznutzung soll als Störung gelten. Das reduziert Rechtsunsicherheiten und Prozessrisiken und schafft Klarheit für alle Beteiligten. - Anpassung an neue Netzanschlusskonzepte (Direktanschluss 66 kV)
§ 17e EnWG soll das heute übliche Anbindungskonzept (Direktanschluss der WEA an die Konverterplattform des ÜNB auf 66 kV) abbilden und nicht länger auf parkeigene Umspannwerke Bezug nehmen. Dies schließt die geänderte Legaldefinition im WindSeeG ein. - Synoptische Änderungsvorschläge zu § 17e EnWG
Das Papier enthält konkrete Formulierungsvorschläge, u. a. zu:- Vorziehen des Entschädigungsbeginns,
- Anpassung der Referenzwerte,
- 100 %-Entschädigung bei Ausschreibungsprojekten und in sonstiger Direktvermarktung (mindestens Monatsmarktwert).
- § 17f EnWG – erweiterte Transparenzpflichten der ÜNB
Vorgeschlagen werden zusätzliche Transparenz- und Dokumentationspflichten der Übertragungsnetzbetreiber zu Schadensminderungsmaßnahmen und Schadensursachen gegenüber Öffentlichkeit und BNetzA. - § 118 Abs. 21 EnWG – Streichung der Bestandsregelung
Die Reform soll auch für Bestandsanlagen gelten. Aus Sicht des BWO besteht kein Bedarf mehr für eine Sonderregelung zum Bestandsschutz. - § 17g EnWG – wechselseitige Haftungsbegrenzung
Eingeführt werden soll eine wechselseitige Haftungsbegrenzung für nicht vorsätzlich verursachte Sachschäden in Höhe von 100 Mio. € je Ereignis – sowohl zugunsten der ÜNB als auch der OWP-Betreiber, einschließlich einheitlicher Kürzungslogik bei Überschreitung. - § 81 WindSeeG / § 17d EnWG – Realisierungsfristen praxistauglich ausrichten
Vorgesehen ist eine Feinjustierung der Realisierungsfristen und Nachweispflichten, u. a. durch klare „frühestens“-Regelungen. Ziel ist es, Fristen realistisch an den tatsächlichen Fortschritt der Netzanbindung zu koppeln und unverhältnismäßige Sanktionen bei Netzanbindungsverzögerungen zu vermeiden.
Ziel: Investitionssicherheit für den Offshore-Ausbau
Mit dem einstimmig verabschiedeten Positionspapier legt die Offshore-Windbranche einen konsistenten Vorschlag für ein modernes Haftungs- und Entschädigungsregime vor. Es schafft die Grundlage für verlässliche Investitionsbedingungen, unterstützt die Marktintegration von Offshore-Wind und leistet einen zentralen Beitrag zur Erreichung der Ausbau-, Versorgungssicherheits- und Klimaziele.