20 GW Offshore-Wind – jetzt Taten folgen lassen!
19. November 2019
Dem Beschluss der Bundesregierung, das Ausbauziel für Offshore-Windenergie auf 20 Gigawatt zu erhöhen müssen Taten folgen – darauf drängt angesichts der begonnenen Gespräche zwischen dem Wirtschaftsministerium, den deutschen Küstenländern, Übertagungsnetzbetreibern und Behörden der Bundesverband der Offshore-Windparkbetreiber. Der Verband, der alle Betreiber von Offshore-Windparks in deutschen Gewässern vertritt, hält für die Realisierung des erhöhten Ausbauziels folgende Punkte für erforderlich:
- Die verspätete Anpassung des sehr ambitionierte Ausbauziels erfordert wirksame Absicherungen. Daher muss die Planung des Ausbaus bis zum Jahr 2030 so ausgestaltet sein, dass vorneherein nicht auszuschließende Einzelprobleme die Zielerfüllung nicht gefährden können.
- Folglich schlagen wir folgende Maßnahmen als Sicherungsmechanismen vor:
- Ein Mengenpuffer, sprich die umfassende Nutzung bestehender Ausbaumöglichkeiten. Dafür müssen insbesondere die Möglichkeiten im Küstenmeer der Ostsee genutzt und offene regulatorische Fragen zügig geklärt werden.
- Ein Zeitpuffer: Die möglichst frühzeitige Ausschreibung etwaiger Leerkapazitäten an Konvertern, sowie die zeitnahe Klärung der Möglichkeiten in der Ostsee.
- Kontinuierliches Monitoring: Überwachung der einzelnen Maßnahmen, um gegebenenfalls zeitnah Anpassungen vornehmen zu können. Dies gilt insbesondere, da die Zielerreichung von 20 GW eine Reihe von Neuerungen, sowohl beim Netzanschluss der OWPs, wie beim Netzausbau und der Einführung größerer Konverterplattformen vorsieht.
- Zugleich werden die Grenzen einer Planung deutlich, welche aktuell in Fünf-Jahresabschnitten denkt. Daher sollte bereits zu Beginn der Umsetzung des 20 GW-Ziels – vom Ende hergedacht – das Ziel für das Jahr 2050 sowie die Etappen dahin ins Auge gefasst werden. Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Möglichkeit, ja Notwendigkeit, rechtzeitig die Grundlagen für eine wirtschaftliche Produktion von „grünem Wasserstoff“ durch Offshore-Windstrom zu schaffen.
- Auch im letztgenannten Kontext dringend erforderlich: Die frühzeitige Einbeziehung aller Stakeholder in eine rechtzeitige, umfassende Konsultation. Namentlich zwischen Regierung, Regulierungsbehörden, Übertragungsnetzbetreibern sowie den unmittelbar wirtschaftlich betroffenen Windpark-Betreibern. Dies gilt für die Zeit bis 2030 und darüber hinaus bis 2050.
Ansprechpartner/in:
Lena Dettmer