Stellungnahme zum Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes

9. Februar 2023

Die gesammelte Stellungnahme zum Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes ab sofort hier. 230203_ROG_Stellungnahme BWO

Hintergrund: Das Bundeskabinett hat am 30.01.2023 eine Formulierungshilfe zur Umsetzung der EU-Notfallverordnung (Verordnung EU 2022/2577) beschlossen. Fokus ist dabei die Beschleunigung des Windenergie-Ausbaus durch die vorübergehende Aussetzung der verbindlichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der Artenschutzprüfung. Die Maßnahme ist zeitlich beschränkt für Offshore-Wind-Flächen, die in den Ausschreibungen 2022 und 2023 bezuschlagt werden.

Zur Kompensationszahlung: Die Regelung des § 72a Abs. 2 Satz 3 sieht vor, dass der Investor einen finanziellen Ausgleich für den Fall zu zahlen hat, dass geeignete und verhältnismäßige Minderungsmaßnahmen nicht verfügbar sind, Daten nicht vorhanden sind oder entsprechende Daten erst während des Betriebs (etwa durch Betriebsmonitoring) erhoben werden. Die Bandbreite der Ausgleichzahlung soll sich dabei zwischen 500 – 2.500 € pro MW des Windparks bewegen.