Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts

2. Oktober 2024

Berlin, 02.10.2024: Der Gesetzgeber sollte die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zum Anlass nehmen, um dringende Anpassungen im Windenergieauf-See-Gesetz vorzunehmen. Durch zielgerichtete Änderungen im EnWG und im WindSeeGkann die Investitionssicherheit für Betreiber gestärkt und somit die Realisierungswahrscheinlichkeit der Projekte erhöht werden. 

 

Zusammenfassung der Empfehlungen des BWO:

Energiewirtschaftsgesetz: Im § 17d und § 17e EnWG sollten Regelungen eingeführt werden, um die Investitionssicherheit für OWP zu gewährleisten. Hierfür sollten die Fertigstellungstermin für Netzanbindungen verbindlich werden, die zeitlichen und finanziellen Selbstbehalte bei Verzögerung der Netzanbindung gestrichen und eine verbindliche Verpflichtung zur Abstimmung eines Realisierungsfahrplans eingeführt werden

Realisierungsfristen für OWP im WindSeeG neu regeln: Die bestehenden Regelungen zu Realisierungsfristen für OWP sollten jetzt im WindSeeG 2023 geändert werden, um die Investitionssicherheit für OWPs zu erhöhen. Hierfür müssen in den § 81 und § 82 WindSeeG 2023 der Zeitpunkt für den Nachweis der technischen Betriebsbereitschaft verlängert, ein stufenweises Anwachsen der Pönalen verankert und der zwangsweise Widerruf des Zuschlages abgeschafft werden.

 

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.