Stellungnahme zu den Leitfragen zur Konsultation des Anhangs 3 zum FEP
Berlin, 14. März 2025. Der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) hat seine Stellungnahme zu den im Flächenentwicklungsplan (FEP) 2025 skizzierten Planungsvarianten für die Zonen 4 und 5 eingereicht. Die Stellungnahme beantwortet den Fragenkatalog des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und formuliert klare Positionen zu zentralen Aspekten der Ausbauplanung.
Ein wesentlicher Punkt der Stellungnahme ist die Notwendigkeit einer ausgewogenen Kostenbetrachtung beim Offshore-Wind-Ausbau. Kostenoptimierungspotenziale dürfen nicht einseitig zulasten der Projektentwickler realisiert werden. Daher darf die Netzkostenoptimierung nicht als alleinige Richtschnur für die Ausbauplanung dienen. Der BWO fordert stattdessen eine ganzheitliche volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, in der betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Argumente sowohl der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) als auch der Offshore-Windpark-Entwickler systematisch abgewogen werden.
Im Hinblick auf das sogenannte Overplanting weist der BWO darauf hin, dass diese Maßnahme erhebliche Investitionskosten für Entwickler mit sich bringt. Daher sollte die Entscheidung über das optimale Maß der Überbauung grundsätzlich bei den Entwicklern selbst liegen.
Auf Basis dieser Stellungnahme wird der BWO den Dialog mit dem BSH und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weiterführen.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier: 20250314_BWO-Stellungnahme_BSH-Leitfragen