Stellungnahme zum Gesetzentwurf Beschleunigung der Offshore-Windkraft

15. Februar 2024

Stellungnahme zum Referentenentwurf/ Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) im Bereich Windenergie auf See und Stromnetze.

„Es ist sehr gut, dass die Bundesregierung weiterhin an der Beschleunigung der Verfahren zum Ausbau der Offshore-Windenergie arbeitet. Die in den letzten Wochen bekanntgegebenen Verzögerungen verdeutlicht, wie wichtig dieses Thema ist. Aber wir dürfen das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Das gilt insbesondere für die Umweltverträglichkeitsprüfung. Wir empfehlen daher den Erhalt der Umweltverträglichkeitsstudie und der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) als Teil des Genehmigungsverfahrens für nicht zentral voruntersuchte Flächen. Das schafft in diesem Fall Rechts- und Investitionssicherheit“ sagt BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm.

Darüber hinaus sollte der Gesetzgeber den jetzt beginnenden Gesetzgebungsprozess auch nutzen, um die Investitionssicherheit für Investoren und Windparkbetreiber im Energiewirtschaftsgesetz zu erhöhen. Die Übertragungsnetzbetreiber haben Ende Januar Verzögerungen bei der Netzanbindung bei vier Offshore-Windparkprojekten angekündigt. Ursache sind Engpässe in der Wertschöpfungskette.

„Zudem bietet das aktuelle Verfahren die Chance, den Ausbau der Offshorewindenergie auch industriepolitisch zu flankieren“, so Thimm. Hierfür sollten Teile der Einnahmen aus den Ausschreibungen reinvestiert werden – u.a. in den Ausbau der Seehäfen und in zinsvergünstigte Kredite für Produktionskapazitäten.

BWO-Stellungnahme (PDF)

 

Hintergrund:

Das Bundeswirtschaftsministerium hat zum Referentenentwurf zur Umsetzung der planungs- und genehmigungsrechtlichen Bestimmungen der Erneuerbaren Energie Richtlinie 2018/ 2001 (RED III) die Verbände um Stellungnahme gebeten. Hierdurch werden Änderungen im WindSeeG, Energiewirtschaftsgesetz sowie des „Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz“ vorgenommen.