Pressemitteilung: Bundesverband Windenergie Offshore zum Abschlussbericht der Zukunftskommission Fischerei   

 

  • Der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) hat als Mitglied der Zukunftskommission Fischerei (ZKF) den Abschlussbericht aktiv mitgestaltet. 
  • Offshore-Windparks dienen in erster Linie der Stromproduktion und gelten als kritische Infrastruktur. 
  • Passive Fischerei ist zulässig – aktive, insbesondere grundberührende Fischerei, lehnt der BWO aus Sicherheits- und Naturschutzgründen ab. 

Berlin, den 8. April 2025. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat den Abschlussbericht der Zukunftskommission Fischerei (ZKF) veröffentlicht. Der BWO hat den Prozess als Mitglied aktiv begleitet und mit einer Projektgruppe fundiert unterstützt. Anlass der Kommission war die Frage über die mögliche Ko-Nutzung von Offshore-Windparks – etwa durch Fischerei oder marine Aquakultur. 

Offshore-Windparks sind kein Experimentierraum – sondern kritische Infrastruktur 

„Der primäre Zweck von Offshore-Windparks ist die Erzeugung von Strom – und genau dafür werden sie gebaut und betrieben“, sagt BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm. „Andere Nutzungsformen können diskutiert werden, aber sie sind nachrangig. Offshore-Windenergieanlagen sind kritische Infrastruktur und dienen einem überragenden öffentlichen Interesse – das schreibt das Windenergie-auf-See-Gesetz ausdrücklich fest,“ so Thimm. 

Aus Sicht des BWO steht dabei die Funktion als Energiequelle als auch die Sicherheit im Vordergrund. Der Betrieb von Offshore-Windparks erfordert höchsten technischen und organisatorischen Standard – jede Form der aktiven Fischerei, insbesondere die grundberührende Schleppnetzfischerei, birgt Risiken für Mensch, Material und Umwelt. Passive Fischerei mit Reusen und Körben ist in den äußeren Sicherheitszonen einzelner Offshore-Windparks (bis 500 m von den äußeren Windturbinen) bereits zulässig. 

Ko-Nutzung nur bei Klarheit – Forschung braucht Zeit, Sicherheit hat Vorrang 

Die Offshore-Windenergie-Branche bekennt sich klar zu weiteren wissenschaftlichen Untersuchungen: Mehrere Projekte befassen sich derzeit mit ökologischen, technischen und betrieblichen Aspekten möglicher Ko-Nutzung. Der BWO unterstützt diese Forschung ausdrücklich – macht aber deutlich, dass die Voraussetzungen für eine Ko-Nutzung noch nicht gegeben sind. 

Zudem verweist der Verband auf die ökologische Schutzfunktion bestehender Windparkflächen. Studien zeigen, dass sich diese Areale zu Rückzugsräumen für marine Arten entwickeln können. Deshalb ist in der Bundeskompensationsverordnung geregelt, dass fischereiliche Aktivitäten innerhalb der Windparks grundsätzlich ausgeschlossen bleiben – aus guten Gründen. 

Als Branchenverband der Offshore-Windenergie bringt sich der BWO konstruktiv in diesen Dialog ein. Klar ist auch: Die Stromproduktion hat Vorrang – das ist gesetzlich verankert und energiewirtschaftlich zwingend notwendig. Die Beteiligung an der ZKF bedeutet keine Abkehr von dieser Linie, sondern ein Beitrag zur Versachlichung einer zunehmend emotional geführten Debatte. 

 

Über den BWO 

Der Bundesverband Windenergie Offshore e.V. (BWO) ist die politische Interessenvertretung der Offshore-Wind-Branche in Deutschland. Wir bündeln die fachliche Expertise der Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, von den Herstellern über die Entwickler und Betreiber bis hin zu den Dienstleistern der Offshore-Windenergie. Für Politik und Behörden auf Bundes- und Landesebene ist der BWO zentraler Ansprechpartner zu allen Fragen der Windenergie auf See.