Maritime Raumordnung: Erfordernisse des Klimaschutzes angemessen berücksichtigt
Heute endet die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf einer Verordnung über die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nord- und Ostsee. Der BWO e.V. hat sich erneut mit einer Stellungnahme an dem Prozess beteiligt.
„Wir begrüßen es außerordentlich, dass im Planentwurf des BSH erstmals die herausragende Bedeutung der Windenergie auf See zum Erreichen der nationalen, europäischen sowie globalen Klimaschutzziele gewürdigt und festgehalten wird“, sagt BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm. „Insgesamt beurteilen wir die vorgenommenen Änderungen als sehr positiv, weil bei vorhandenen Zielkonflikten zwischen allen Nutzungsarten klug abgewogen und den Erfordernissen des Klimaschutzes angemessen Sorge getragen wurde. Insbesondere der Vorschlag, zur gemeinsamen Nutzung von Flächen durch die Windenergie auf See mit der Fischereiforschung, freut uns sehr. Hier sehen wir, dass trotz des begrenzten Platzes in der deutschen AWZ noch ungenutzte Potenziale zu finden sind“, so Thimm weiter.
Allerdings werde die Offshore-Branche angesichts der erhöhten Klimaziele einen noch größeren Beitrag zur Dekarbonisierung unserer Wirtschaft leisten müssen. „Damit die Klimaneutralität bis 2045 erfolgreich gelingt, muss schnellstmöglich über weitere Ko-Nutzungsmöglichkeiten nachgedacht werden“, mahnt Thimm. Denn wie beispielsweise die erst kürzlich veröffentlichte Studie des Thinktanks AGORA Energiewende und der Stiftung Klimaneutralität „Klimaneutrales Deutschland 2045“ belege, seien die Klimaziele nur mittels großer zusätzlicher Mengen grünen Stroms aus Nord- und Ostsee realisierbar.
Hintergrund:
Das Bundesamt für Seefahrt und Hydrographie (BSH) schreibt die maritime Raumordnung im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) seit September 2020 fort. Der Raumordnungsplan legt auf der übergeordneten Planungsebene die Nutzung der Gebiete für die verschiedenen Nutzungsarten fest. Nach der Auswertung der nationalen sowie internationalen Stellungnahmen durch das BSH wird der fortgeschriebene Raumordnungsplan per Rechtsverordnung des BMI noch in dieser Legislaturperiode im September in Kraft treten. Der BWO hatte sich bereits im Oktober 2020 mit einer Stellungnahme an der ersten Konsultationsrunde beteiligt.