EEG anpassen: BWO veröffentlicht Handlungsempfehlungen für Windenergie auf See

Neun Empfehlungen zur Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
15. April 2020

Im Rahmen einer Online-Pressekonferenz am heutigen Vormittag stellte Stefan Thimm, Geschäftsführer des Bundesverbands der Windparkbetreiber Offshore e.V. (BWO), die „BWO-Handlungsempfehlungen für den gesetzlichen Rahmen von Windenergie auf See“ vor. Das Positionspapier ist dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am Morgen zugegangen und hat zum Ziel, die Energiewende und den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie volkswirtschaftliche effizient zu gestalten.

„Ohne entsprechend ausgestaltete gesetzliche Rahmenbedingungen wird es nicht möglich sein, die von der Bundesregierung angestrebten Ziele zuverlässig umzusetzen. Dabei geht es schon lange nicht mehr allein um die Anpassung der Ausbauziele, sondern eben auch darum, den Finanzierungsrahmen für Offshore-Windprojekte so auszugestalten, dass Investitionsunsicherheiten und Kostensenkungspotenziale langfristig behoben werden können.“, so Thimm. Darüber hinaus seien aber auch weniger offensichtliche Punkte in das Positionspapier aufgenommen worden, um eine möglichst nachhaltige Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) anzuregen.

Neben der gesetzlichen Verankerung des im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung vorgesehenen 20GW-Ausbauziels für das Jahr 2030, regt der BWO unter anderem an, den Blick über 2030 hinaus zu heben. „2030 ist übermorgen. 10 Jahre sind in energiewirtschaftlichen Investitionszyklen keine lange Zeit. Solche Ausbauprojekte benötigen Vorarbeit, sorgfältige Planung und langfristige Investitionssicherheit. Es ist deshalb wichtig, dass wir uns schon heute mit den Zielen für 2035 und 2040 befassen“, so Thimm. Schon heute müssten die Weichen für die Weiterentwicklung des Refinanzierungsrahmens gestellt werden. Hier sollte das bestehende System des EEG schnellstmöglich weiterentwickelt und auf sogenannte Differenzverträge umgestellt werden. „Auf diese Weise ließen sich die Stromgestehungskosten um etwa 30 Prozent senken“, erläutert Thimm. Dies sei fair für Verbraucher und sichere die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Strompreise im internationalen Wettbewerb.

Zu den zentralen Zukunftsaufgaben zähle auch der Aufbau einer Wirtschaft für grünen Wasserstoff. Hier müssten endlich Rahmenbedingungen definiert werden, die ausreichend ökonomische Anreize setzen, um technologisch notwendige Entwicklungen auszulösen. Thimm: „Im ersten Schritt sollte mindestens eine Fläche als „sonstiger Energiegewinnungsbereich“ in der Fortschreibung des Flächenentwicklungsplan festgelegt werden, um entsprechende Testfelder für sonstige Energiegewinnungsanlagen wie bspw. Wasserstofflösungen und deren Technologieentwicklung rechtzeitig zu unterstützen.

Neben diesen zentralen Punkten enthalten die Handlungsempfehlungen des BWO weitere Maßnahmen, um Rechts- und Investitionssicherheit zu schaffen und Kostensenkungspotenziale zu heben.

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