Dreimal Null – Bundesnetzagentur veröffentlicht Offshore-Ausschreibungsergebnisse 2021

9. September 2021

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute die Ausschreibungsergebnisse für drei neue Offshore-Windparks bekanntgegeben. Insgesamt umfasste das Ausschreibungsvolumen fast 1 GW, davon 658 MW in der Nordsee und 300 MW in der Ostsee. „Mit der Ausschreibungsrunde 2021 nimmt der Ausbau der Offshore-Windenergie in Deutschland endlich wieder Fahrt auf. Das ist nach der langen Pause ein sehr wichtiger Impuls für die Branche“, so Stefan Thimm, Geschäftsführer des Bundesverbands der Windparkbetreiber Offshore (BWO).

Die erzielten Preise bei den bezuschlagten Projekten lagen dabei geschlossen bei 0 Cent pro Kilowattstunde (ct./kWh) und damit weit unter dem festgelegten Höchstpreis von 7,3 ct./kWh. Da für zwei der drei Flächen gleich mehrere Bieter ein 0-Cent-Angebot abgegeben haben, musste erstmals das Los entscheiden. Der Zuschlag für die Flächen N-3.7 (225 MW) und O-1.3 (300 MW) ging schließlich an RWE Renewables Offshore Development Two GmbH. Den Zuschlag für die zweite Fläche in der Nordsee, N-3.8 (433 MW) erhielt EDF Offshore. Für die Flächen N-3.8 und O-1.3 bestehen allerdings Eintrittsrechte, da Unternehmen dort bereits vor der Einführung von Ausschreibungen Offshore-Windparks vorentwickelt hatten. Diese können noch bis zum 02. November 2021 in Anspruch genommen werden. Die Inbetriebnahme der Windparks ist für das Jahr 2026 geplant.

Update vom 04.11.2021: 
Sowohl die Windanker GmbH als auch die Nordsee Two GmbH haben ihre Eintrittsrechte gegenüber der Bundesnetzagentur ausgeübt. Der Zuschlag für die Fläche O-1.3 geht somit per Gesetz (§ 43 WindSeeG) an die Windanker GmbH und der Zuschlag für die Fläche N-3.8 an an die Nordsee Two GmbH über.

„Das Losverfahren ist kein sinnvolles regulatorisches Zuteilungssystem, weil es die wettbewerbliche Vergabe in eine reine Lotterie verwandelt. Leider hat es die Bundesregierung bei der letztjährigen Reform des Ausschreibungsdesigns versäumt, Differenzverträge (eng. Contracts for Difference, CfD) einzuführen. Diese haben sich in anderen Ländern bereits bewährt und würden die mit den 0-Cent-Geboten einhergehende Lotterie von vornerein ausschließen. Der entscheidende Vorteil eines CFD-Systems besteht darin, dass die Stromgestehungskosten um bis zu 30 Prozent gesenkt werden können. Dadurch ließe sich der Ausbau der Windenergie auf See erheblich günstiger gestalten. Die Null-Cent-Gebote dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die höheren Stromgestehungskosten des bestehenden Systems über die Strompreise erwirtschaftet werden müssen. Wir hoffen sehr, dass Deutschland bei der Neuevaluierung des Ausschreibungsdesigns 2023 analog zu zahlreichen europäischen Nachbarländern ebenfalls Differenzverträge für Offshore-Windprojekte einsetzen wird.“, so Stefan Thimm.

Im nächsten Jahr wird die BNetzA eine Ausschreibung für die Nordseefläche (N7.2) mit einem Volumen von 930 MW durchführen. Auch für diese Fläche liegt ein Eintrittsrecht vor.

Das zentrale Modell ist im Zuge der Novellierung des WindSeeG 2017 eingeführt worden und sieht vor, dass nicht nur die Förderung und die Netzanbindungskapazität ausgeschrieben werden, sondern zugleich auch das Recht, beim zuständigen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die Genehmigung für die Bebauung der Flächen mit einem Offshore-Windpark zu beantragen. Eine Besonderheit der Ausschreibung besteht in den Eintrittsrechten, die im Zuge der Umstellung des Fördersystems eingeführt wurden: Mit der Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) 2017 fiel die Kontrolle über bestehende Projektrechte zunächst an den Staat, damit dieser Ausschreibungen für den weiteren kosteneffizienten Ausbau der Offshore-Windenergie durchführen kann. Als Kompensation für diesen Verlust hatte der Gesetzgeber den betroffenen Projektentwicklern, die bis dahin im Vertrauen auf den bestehenden Rechtsrahmen bereits zweistellige Millionenbeträge investiert hatten, ein Eintrittsrecht eingeräumt. Dieses Eintrittsrecht sieht vor, dass diese vorherigen Projektinhaber nach der Auktion die Möglichkeit erhalten, ihr Projekt zu den bezuschlagten Konditionen zu realisieren – selbst dann, wenn ein anderes Unternehmen den Zuschlag erhalten hat. Das Eintrittsrecht ist folglich die rechtmäßige Entschädigung für die verlorenen Projektrechte.