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Gleitende Markprämie

Gleitende Marktprämie

Seit der Einführung von Ausschreibungen für Offshore-Windprojekte mit dem WindSeeG (2017), werden diese nach dem Modell der gleitenden Marktprämie vergütet. Hierbei legt der Bieter mit seinem Gebot einen Preis fest, zu dem er den Strom aus dem Offshore-Windpark bei einem Zuschlag verkaufen würde. Liegt der Marktpreis des Stroms unterhalb des bezuschlagten Preises, bekommt der Anlagenbetreiber die Differenz ausbezahlt. Liegt der Marktpreis über dem bezuschlagten Preis, werden die Gewinne an den Anlagenbetreiber ausgezahlt.

Warum Differenzverträge? Ein Erklärvideo von RWE

Im Video von RWE erfahren Sie, warum Differenzverträge das bessere Vergütungsmodell als das bisherige ist.
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