BWO-Stellungnahme: Orientierungspunkte der Bundesnetzagentur zu Einspeiseentgelten
Am 27. März hat der BWO seine Stellungnahme zu der erneuten Konsultation der BNetzA zu Einspeiseentgelten im Rahmen des Festlegungsverfahrens AgNes eingereicht. In der Stellungnahme spricht sich der BWO erneut klar gegen jeden Variante von Einspeiseentgelten für Erzeuger aus, darunter auch gegen Baukostenzuschüsse.
Die Basis für die Konsultation legen die Orientierungspunkte der BNetzA vom 17. Februar 2026.
Kernposition: Einspeiseentgelte wären ein weiteres, nur schwer kalkulierbares Risiko, das die Investitionssicherheit gefährden und Kosten erhöhen würde. Diese Form der Entgelte sowie Baukostenzuschüsse sind für die Erzeugungstechnologie Offshore Wind entsprechend abzulehnen. Eine technologiespezifische Betrachtungsweise ist aus Sicht des BWO geboten und notwendig.
In der heute eingereichten Stellungnahme fordert und erklärt der BWO entsprechend:
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Das Investitionsumfeld darf nicht weiter verschärft werden. Von Entwicklern und Investoren nicht beeinflussbare Risiken erschweren die Umsetzung von Projekten bereits erheblich. Hier braucht es De-Risking und keine weitere Unsicherheit.
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Die Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von Projekten, Risikoabsicherungsbedarf und Stromgestehungskosten müssen mitgedacht werden. Zusätzliche Belastungen durch Einspeiseentgelte und Baukostenzuschüsse würden die Unsicherheit weiter erhöhen und sich in Form von Risikozuschlägen unmittelbar in höheren Projekt- und Absicherungsbedarfen niederschlagen. Das würde sich auch in höheren Stromgestehungskosten (LCoE) widerspiegeln.
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Mehrfachbelastungen müssen vermieden werden. Offshore-Wind wird bereits über die zweite Gebotskomponente an den Netzausbaukosten beteiligt. Zusammen mit Einspeiseentgelten und weiteren Maßnahmen droht eine strukturelle Mehrfachbelastung des Offshore-Wind-Ausbaus.
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Bestandsschutz als essenziell für den Investitionsstandort, ohne Vertrauensschutz droht ein dauerhafter Verlust von Investorenvertrauen. Bestehende und bezuschlagte Projekte könnten mögliche künftige Einspeisenetzentgelte nicht antizipieren und daher auch nicht in ihre Kalkulationen einpreisen. Eine rückwirkende Einführung solcher Entgelte würde bestehende Geschäftsmodelle und getätigte Investitionen erheblich beeinträchtigen.
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Es gibt keine Standortsteuerungsfunktion durch Einspeiseentgelte für Offshore Wind. Eine Steuerungswirkung von Einspeiseentgelten und Baukostenzuschüssen entfällt, da eine Lokalisierungsentscheidung von Projekten nicht im Ermessen der Entwickler liegt. Der Standort eines Offshore-Windparks wird ebenso wie der Zeitpunkt der Ausschreibung über den Flächenentwicklungsplan zentral vorgegeben und ist eingebettet in die langfristige Netzausbauplanung im Netzentwicklungsplan.