BWO begrüßt geplante EEG-Definition von grünem Wasserstoff

17. Mai 2021

„Das Bundeswirtschaftsministerium legt mit dem Entwurf der Verordnung den Grundstein für die Befreiung von Grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage – ein absolut richtiger und wichtiger Schritt. Noch in dieser Legislatur muss die Produktion von grünem Wasserstoff in Deutschland angereizt und für ein Level-Playing-Field gesorgt werden. Unseres Erachtens besteht jedoch kein Grund für eine Beschränkung auf 6.000 Vollbenutzungsstunden, da dies die Wirtschaftlichkeit der Elektrolyseure unnötig einschränkt.“
(Stefan Thimm, Geschäftsführer BWO e.V.)

Hintergrund:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat vergangene Woche den Entwurf einer Artikelverordnung zur Umsetzung des EEG 2021 in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Die Verordnung definiert unter anderem Anforderungen an „Grünen Wasserstoff“ zur Befreiung von der EEG-Umlage und soll noch im Juni in Kraft treten. Mit der vorgesehenen Befreiung von der EEG-Umlage für Elektrolyseure soll die Produktion von Grünem Wasserstoff in Deutschland gefördert werden, sofern sie nachweislich Grünstrom für die Produktion des Wasserstoffs einsetzen.

Über den Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore e.V.

Der Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore (BWO e.V.) ist der Bundesverband aller Unternehmen, die in der deutschen Nord- und Ostsee Windparks planen, errichten und betreiben. Damit bündelt der BWO die Kraft und das Know-how für eine erfolgreiche Energiewende in Deutschland und Europa.