Stellungnahme zum Entwurf der Bundesratsinitiative zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes hinsichtlich der Offshore-Rettung
Der BWO begrüßt das Engagement der Länder zur Offshore-Rettung vor dem Hintergrund des weiteren Ausbaus der Offshore-Windenergie. Eine gut organisierte, leistungsfähige Luftrettung auf See ist ein wesentlicher Bestandteil einer sicheren und nachhaltigen Stromerzeugung aus Offshore-Windenergie. Der BWO ist allerdings der Auffassung, dass der Gesetzesentwurf in der derzeitigen Form über das sinnvolle Maß hinausgeht und dadurch unnötige Verunsicherung und Verwaltungsaufwand auslösen könnte. Wir bitten die Länder, das Gesetzesvorhaben auf die küstenfernen Windparks nordwestlich der Schifffahrtsroute SN 10 zu beschränken.
Aus Sicht des BWO sollte die Organisation der Rettung grundsätzlich beim Staat liegen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird ein anderer Weg eingeschlagen, der die Verantwortung für die Rettung allein in die Hände eines Rettungsinfrastrukturverbandes legt, welcher aus den Infrastrukturbetreibern in der AWZ bestehen soll. Ein Ausbau der staatlichen Luftrettungskapazitäten ist dagegen nicht vorgesehen. Da bereits jetzt für die Offshore-Rettung vorgesehene Helikopter von den Ländern genutzt werden, wird dieses Vorgehen kritisch betrachtet, weil dieses Vorgehen die Verfügbarkeit der Rettungsinfrastruktur für die Branche einschränkt.
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