Offizielle Mitteilung zur Stellungnahme: Änderung der Verordnung über Gewerbe- und Grundsteuer in gemeindefreien Gebieten

 

Der BWO hat im Rahmen seiner Mitgliederversammlung eine offizielle Stellungnahme zur geplanten Änderung der Verordnung über die Erhebung der Gewerbe- und Grundsteuer in gemeindefreien Gebieten verabschiedet. Diese Position wurde als gemeinsames Votum des BWO an die zuständige Stelle der Landesregierung Niedersachsen übermittelt.

Hintergrund und zentrale Inhalte der Stellungnahme

  • Kritik an der geplanten Regelung: Die pauschale Zuweisung der Gewerbesteuer-Hebeberechtigung ausschließlich an die Stadt Wilhelmshaven wird vom BWO als nicht sachgerecht abgelehnt.

  • Äquivalenzprinzip: Die Gewerbesteuereinnahmen sollten den Gemeinden zugutekommen, die durch Offshore-Windenergie tatsächlich belastet werden – insbesondere dort, wo sich Betriebs- und Wartungsstützpunkte befinden.

  • Forderung des BWO: Die Hebeberechtigung soll flexibel an die Gemeinde(n) vergeben werden, in denen die relevanten Stützpunkte für Offshore-Windparks angesiedelt sind. Sollte sich ein Stützpunkt außerhalb Niedersachsens befinden, soll die nächstgelegene niedersächsische Gemeinde die Hebeberechtigung erhalten.

  • Zielsetzung: Der BWO setzt sich für eine faire und zukunftsfähige Lastenverteilung ein, die die tatsächlichen Gegebenheiten sowie das Äquivalenzprinzip berücksichtigt.

Mit dieser Stellungnahme möchte der BWO eine gerechte und nachhaltige Lösung für die Verteilung der Gewerbesteuereinnahmen schaffen und die Interessen der betroffenen Gemeinden stärken.