Offizielle Mitteilung zur Stellungnahme: Änderung der Verordnung über Gewerbe- und Grundsteuer in gemeindefreien Gebieten
Die BWO hat im Rahmen ihrer Mitgliederversammlung eine offizielle Stellungnahme zur geplanten Änderung der Verordnung über die Erhebung der Gewerbe- und Grundsteuer in gemeindefreien Gebieten verabschiedet. Diese Position wurde als gemeinsames Votum der BWO an die zuständige Stelle der Landesregierung Niedersachsen übermittelt.
Hintergrund und zentrale Inhalte der Stellungnahme
Kritik an der geplanten Regelung: Die pauschale Zuweisung der Gewerbesteuer-Hebeberechtigung ausschließlich an die Stadt Wilhelmshaven wird von der BWO als nicht sachgerecht abgelehnt.
Äquivalenzprinzip: Die Gewerbesteuereinnahmen sollten den Gemeinden zugutekommen, die durch Offshore-Windenergie tatsächlich belastet werden – insbesondere dort, wo sich Betriebs- und Wartungsstützpunkte befinden.
Forderung der BWO: Die Hebeberechtigung soll flexibel an die Gemeinde(n) vergeben werden, in denen die relevanten Stützpunkte für Offshore-Windparks angesiedelt sind. Sollte sich ein Stützpunkt außerhalb Niedersachsens befinden, soll die nächstgelegene niedersächsische Gemeinde die Hebeberechtigung erhalten.
Zielsetzung: Die BWO setzt sich für eine faire und zukunftsfähige Lastenverteilung ein, die die tatsächlichen Gegebenheiten sowie das Äquivalenzprinzip berücksichtigt.
Mit dieser Stellungnahme möchte die BWO eine gerechte und nachhaltige Lösung für die Verteilung der Gewerbesteuereinnahmen