BWO-Stellungnahme: Zur Konsultation „Windenergie auf See-Gesetz“

 

Der BWO begrüßt die angestrebte Anpassung des WindSeeG. Zentral ist dabei für uns:

  • Offshore Optimierungsmaßnahmen müssen umgesetzt werden. Die Zielsetzung, Systemkosten durch eine effizientere Nutzung von Infrastruktur und verfügbaren Flächen zu senken, ist aus Sicht des BWO grundsätzlich nachvollziehbar. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass die Senkung der Leistungsdichte zur Begrenzung von Abschattungseffekten Teil des Zielkanons ist.

  • Die in der Konsultation vom BMWE vor allem adressierte Überbauung/Overplanting, ist aber nur eine von vielen Maßnahmen zur Optimierung ist. Diese Maßnahmen sollten gleichberechtigt diskutiert, evaluiert und bei Eignung implementiert werden. Dazu zählen u.a.: die Senkung der Leistungsdichte auf zukünftig auszuschreibenden Flächen auf unter 10 MW/km²; eine auf Minimierung von Abschattungseffekten und Maximierung von Volllaststunden ausgerichtete Anpassung der Ausbaureihenfolge; sowie die Möglichkeit der Erschließung und radialen Anbindung von Flächen in Nachbarländern wie Dänemark, wie es auch der aktuelle Koalitionsvertrag vorsieht.

  • Aus Sicht des BWO ist zudem entscheidend, dass Optimierungspotenziale nicht einseitig zu Lasten der Entwickler gehoben werden. Die einseitige Netzkostenoptimierung darf nicht der alleinige Fokus einer kosteneffizienten Ausbauplanung sein. Entwickler agieren bereits heute im Rahmen des betriebswirtschaftlich Sinnvollen und Möglichen. Das Maß der flächenspezifischen optimalen Überbauung sollte ihnen überlassen bleiben. Diese Flexibilität muss erhalten bleiben. Starre Überbauungsvorhaben würden ein weiteres Investitionshemmnis für Offshore Windenergie darstellen und Projektrisiken weiter steigen lassen. Im Zusammenspiel mit einer Anpassung des Auktionsdesign ist davon auszugehen, dass sich diese zusätzlichen Kosten in höheren PPA- oder CfD-Preisen widerspiegeln würden. Auch diese Effekte, und daraus resultierende höhere Strompreise, müssen bei einer volkswirtschaftlichen Betrachtung miteinbezogen werden. Sollte sich aus einer von BWO und BDEW inn Auftrag gegebenen Studie ergeben, dass volkswirtschaftlich höheren Überbauungswerte betriebswirtschaftliche Optima übersteigen, muss die darüberhinausgehende Überbauung zwingend kompensiert werden.

  • Der BWO sieht verschiedene Vor- und Nachteile von Modellen zur Einführung für einen CfD. Unter der Mitgliedschaft gibt es aber eine starke Präferenz für ein CfD-Only-Modell. Entsprechend ist den Auslegungen der Konsultation zu Vorteilen des Entweder-Oder Modelles aus Sicht einer Mehrheit der Mitgliedschaft eher nicht zuzustimmen.

  • Der BWO spricht sich klar für die Indexierung von zweiseitigen CfDs aus.”