BWO Stellungnahme zum KRITIS-Dach-Gesetz
Der Bundesverband der Windenergie Offshore e.V. (im Folgenden „BWO“) nimmt Stellung zu dem aktuellen Regierungsentwurf des Gesetzes „Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen“. Wir begrüßen, dass die Bundesregierung diesen Gesetzentwurf zur Stärkung der Sicherheit der kritischen Infrastruktur etabliert hat, wünschen uns im weiteren Verfahren aber mehr Transparenz und Beteiligung bei der Konsul-tation zu zukünftigen Anforderungen an die Betreiber kritischer Infrastruktur. Dabei geht es aus Sicht der Branche vor allem darum, wie weit der Staat die Betreiber von Offshore-Windenergie-Anlagen (WEA) für deren Schutz in die Verantwortung nehmen möchte. Wir betrachten den Schutz vor Angriffen als staatliche Hoheitsaufgabe, die nicht an Betreiber von Offshore-Wind-parks delegiert werden sollte.
Die Zusammenfassung der Stellungnahme:
Schnelle und einfache Meldewege für effektives Handeln: Wir begrüßen die Einrichtung einer zentralen Meldestelle des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophen-hilfe (BBK) mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). So kann das Prinzip „Ein Vorfall – eine Meldung“ auch bei komplexen Sicherheitslagen für Betreiber kritischer Anlagen eingehalten werden.
Transparenz im Verfahren für weitere Maßnahmen schaffen: Bei der Beratung über die konkreten Auslegungen und Interpretation der notwendigen Maßnahmen für Betreiber kri-tischer Anlagen wünschen wir uns von den beteiligten Bundesministerien und Bundesbe-hörden einen offenen Austausch. Die Branche kann mit ihrer Expertise aus konkreten Pra-xiserfahrungen im maritimen Umfeld bei der Erstellung von Resilienzplänen und Risikoanalysen entscheidend weiterhelfen.
Besonderheiten der maritimen kritischen Infrastruktur in den Blick nehmen: Wir bewerten die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie für die maritimen kritischen Infrastrukturen als positiv ebenso wie die explizite Nennung. Der aktuelle Entwurf lässt aber konkrete Schlussfolge-rungen aus dieser besonderen Stellung noch offen. Hier betonen wir erneut die Wichtigkeit des Austausches mit der Offshore-Windindustrie.
Kohärenz zwischen Regelungen in NIS2-Umsetzungsgesetz und Cybersicherheitsstär-kungsgesetz und aktuellem Gesetzentwurf schaffen: Einheitliche Begrifflichkeiten im Hin-blick auf die Definitionen „kritischer Anlagen“ und der Meldekette sollten eine wichtige Rolle spielen, um hier keine mögliche Regulierungslücke im Bereich der Sicherheit entste-hen zu lassen. Ebenso gilt es Widersprüche und mögliche Doppelregistrierung von Unter-nehmen zu vermeiden.