Vorentwurf des Flächenentwicklungsplans schafft Perspektive für 70 GW Offshore-Wind – Investitionsbedingungen müssen stimmen

Berlin, 23. Oktober 2026. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat den Vorentwurf des Flächenentwicklungsplans (FEP) veröffentlicht. Der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) begrüßt, dass der Plan den Ausbau auf 70 Gigawatt bis 2045 konkretisiert und grenzüberschreitende Offshore-Windprojekte berücksichtigt. Bei der Überbauung fordert der Verband flächenspezifische Vorgaben statt eines pauschalen Regelwerts. Die laufende WindSeeG-Novelle muss nun die notwendigen Investitionen ermöglichen.

„Der Vorentwurf des Flächenentwicklungsplans zeigt eine langfristige Perspektive für die Offshore-Windenergie in Deutschland auf. Jetzt müssen die politischen Rahmenbedingungen stimmen, damit aus der Flächenplanung konkrete Investitionen werden. Dafür brauchen wir indexierte zweiseitige Differenzverträge für alle künftigen Offshore-Wind-Ausschreibungen statt eines Zweistufenmodells“, sagt Stefan Thimm, Geschäftsführer des BWO.

Grenzüberschreitende Kooperation eröffnet zusätzliche Perspektiven

Der BWO begrüßt, dass der Vorentwurf die internationale Zusammenarbeit bei Offshore-Windprojekten konkretisiert und grenzüberschreitende Projekte auf das deutsche Ausbauziel anrechnen will. Besonders die Kooperation mit Dänemark muss dabei im Vordergrund stehen. Eine gemeinsame Studie von BWO und BDEW hat gezeigt, dass eine geringere Leistungsdichten in deutschen Gewässern in Verbindung mit der Anbindung von Windparks aus Nachbarstaaten deutlich höhere Stromerträge und niedrigere Kosten je Kilowattstunde ermöglicht.

Geringere Leistungsdichte und kleinere Flächen stärken den Wettbewerb

14 Flächen für Offshore-Windprojekte sollen im Fortschreibungsverfahren neu festgelegt werden. Positiv bewertet der BWO die vorgesehenen Flächenzuschnitte von jeweils rund einem Gigawatt sowie die zentrale Voruntersuchung weiterer Flächen durch das BSH. Beides sorgt dafür, dass mehr Akteuren die Teilnahme an Ausschreibungen ermöglicht wird. Das stärkt den Wettbewerb und senkt Planungsrisiken.

Im FEP bereits festgelegte Gebiete werden auf konkrete Flächenzuschnitte aufgeteilt:

  • Vier im Gebiet N-14: N-14.1 bis N-14.4.
  • Acht im Gebiet N-16: N-16.1 bis N-16.8.
  • Zwei weitere: N-6.9 und N-12.7.

Zusätzlich stellt der Vorentwurf 13 weitere Flächen als Ausblick dar. Für diese ist in diesem Verfahren voraussichtlich noch keine Festlegung vorgesehen.

Für neue Flächen in den Zonen 4 und 5 sieht der Vorentwurf eine durchschnittliche korrigierte Leistungsdichte von 7,3 MW/km² vor. Der BWO begrüßt diesen Ansatz, denn dieser verringert Abschattungseffekte und erhöht so die Stromerträge. Diese Leistungsdichte liegt damit, wie vom Verband gefordert, unterhalb der Obergrenze für neue Offshore-Wind-Flächen von grundsätzlich höchstens 8 MW/km².

Überbauung muss sich am volkswirtschaftlichen Optimum orientieren

Der BWO lehnt einen pauschalen Regelwert von zehn Prozent Überbauung ab. Bei einer Überbauung übersteigt die installierte Leistung eines Windparks die Kapazität seiner Netzanbindung. Das kann die Netzauslastung verbessern, führt aber zu höheren Investitionskosten und bei starker Auslastung zu mehr abgeregeltem Strom. Eine Studie von Frontier Economics im Auftrag von BWO und BDEW zeigt, dass das volkswirtschaftliche Optimum je nach Standort zwischen fünf und zehn Prozent liegt.

Ausbau und Netzanbindung müssen zusammenpassen

Die für Inbetriebnahmen bis 2038 vorgesehene Ausbaureihenfolge muss einen stetigen, mit den Netzanschlüssen abgestimmten Ausbau sicherstellen. Änderungen sind daran zu messen, ob sie Stromerträge sichern, die Netzverfügbarkeit berücksichtigen und Verzögerungen für Projekte und Lieferketten vermeiden.

Zudem begrüßt der BWO die gemeinsame Betrachtung von Weiterbetrieb und Nachnutzung. Der Verband fordert, Netzanbindungen bis zum Abschluss des Rückbaus verfügbar zu halten und Rück- und Neubaupläne frühzeitig abzustimmen.

Die weiteren konkreten Festlegungen des Vorentwurfs wird der BWO innerhalb der Konsultationsfrist bis Anfang Dezember gemeinsam mit seinen Mitgliedern prüfen.

Zum Vorentwurf des FEP

Der Vorentwurf schreibt den Flächenentwicklungsplan 2025 fort und zeigt die langfristige Perspektive für den Ausbau der Offshore-Windenergie bis 2045. Bis zur finalen Festlegung bleibt der FEP 2025 in seiner zuletzt geänderten Fassung gültig.

Der Plan mit den Änderungsvorschlägen für die Nordsee und Ostsee. ©Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie